

Das Vorhaben soll am Nordufer des Scheibe-Sees, südlich des Spreetaler Ortsteils Burg realisiert werden.
Das Zielabweichungsverfahren war erforderlich, weil das Projekt auf einer Fläche realisiert werden soll, die im Braunkohleplan für den stillgelegten Tagebau Scheibe als Vorranggebiet für Erholung festgelegt ist. In solchen Gebieten ist ein dauerhaftes Wohnen grundsätzlich nicht möglich.
Ein weiterer Konflikt bestand mit dem Landesentwicklungsplan. Dieser gibt vor, dass Wohngebiete an vorhandene Siedlungen angeschlossen werden sollen, um eine Zersiedlung der Landschaft zu vermeiden.
Im Ergebnis hat die Landesdirektion festgestellt, dass bei dem Projekt ausnahmsweise von den Zielen der Raumordnung abgewichen werden kann. Zu den Gründen zählt, dass nur wenig Fläche beansprucht wird und das Areal in der Nähe des Ortsteils Burg liegt. Des Weiteren gibt es in der Gemeinde Spreetal eine große Nachfrage nach hochwertigen Baugrundstücken. So werden bspw. Immer wieder Grundstücke von Firmen aus dem Industriepark Schwarze Pumpe (ISP) nachgefragt, um Mitarbeiter am Standort zu binden.
Die Landesdirektion Sachsen berücksichtigte bei ihrer Entscheidung, dass die Entwicklung derartiger Wohngebiete eine wesentliche Voraussetzung zur Erhöhung der Attraktivität der Lausitz ist.
Als sogenannter weicher Standortfaktor ist auch das Wohnen ein wichtiger Punkt, um die Chancen auf Neuansiedlungen oder Erweiterungen von Industrieunternehmen zu unterstützen und so den Strukturwandel vom Bergbaurevier zur Energie- und Industrieregion zu unterstützen.
Im Zielabweichungsverfahren wurden die drei See-Anliegergemeinden Spreetal, Lohsa und Hoyerswerda angehört. Diese haben sich auf den Standort am Nordufer verständigt.
Des Weiteren wurden die Träger öffentlicher Belange, wie der Landkreis Bautzen, das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft und das Sächsische Oberbergamt beteiligt. Zudem konnten sich die anerkannten Umweltverbände zum Projekt äußern.
Die Landesdirektion Sachsen hat die Zulassung der Zielabweichung mit Hinweisen verbunden. So sind bei gegebenenfalls notwendigen Baumfällungen diese durch Neuanpflanzungen in der Nähe zu ersetzen. Außerdem hat die Landesdirektion festgestellt, dass der freie Zugang zum See auch in Zukunft zu gewährleisten ist. Dies ist im nachfolgenden Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen.