

In dem Gespräch, an dem auch Vertreter der Fachabteilungen von Ministerium, Landratsämtern und der Fachstelle Wolf teilnahmen, wurde über mögliche Anpassungen der Wolfsmanagementverordnung und des Managementplans, den praktisch machbaren Herdenschutz und die genauen Abläufe unter anderem bei Verscheuchungs- und Vergrämungsmaßnahmen gesprochen.
»Das Treffen mit dem Minister zeigt, dass das Thema und unser Unmut beim Minister auf Verständnis stoßen«, so Landrat Udo Witschas nach dem Gespräch. Inwiefern sich die Situation beim gegenwärtigen Rechtsrahmen verbessern lasse, müssten weitere Gespräche auf der Fachebene von Ministerium und Kreisverwaltungen zeigen. Zu diesen habe man sich beim Treffen verständigt.
Kritisch sehen die Landräte, dass immer noch viele Details der Abläufe und Begriffsdefinitionen unklar seien und somit die Behörden bei geplanten Vergrämungen oder Entnahmen vor Problemen stehen. »Die Tierhalter und wir als Landratsamt benötigen Rechtssicherheit im Umgang mit dem Wolf«, erklärte Dr. Stephan Meyer.
»Die hohe Populationsdichte des Wolfes bringt uns in den Landkreisen zunehmend dazu, über Verscheuchungs- und Vergrämungsmaßnahmen oder auch das Töten von Tieren zu entscheiden. Dazu müssen praxisgerechte Regelungen existieren und eine schnelle Abstimmung der Behörden untereinander erfolgen. Die Erfahrungen der letzten Fälle zeigen, dass wir hier noch Verbesserungsbedarf haben. Die heutige Beratung mit Staatsminister Günther und Fachleuten aus dem Freistaat war hierfür ein wichtiger Schritt. Ich bleibe dennoch dabei, dass im politischen Raum auch über das Naturschutzrecht hinaus im Jagdrecht weitergehende Regelungen getroffen werden müssen, um unserer dicht besiedelten und landwirtschaftlich genutzten Kulturlandschaft und dem Artenschutz gerecht zu werden«, so Meyer weiter.