Sandro Paufler

Heizungsgesetz beschlossen - Das müssen Haushalte wissen

Region. Der Bundestag hat das Gebäudeenergiegesetz beschlossen. Was das neue Heizungsgesetz für Eigentümer, Mieter und Vermieter bedeutet. WochenKurier fasst die wichtigsten Eckpunkte zusammen.

Deutschland hat die Wärmewende eingeleitet und möchte bis 2045 auf fossile Brennstoffe verzichten.

Deutschland hat die Wärmewende eingeleitet und möchte bis 2045 auf fossile Brennstoffe verzichten.

Bild: Pixabay

Nach monatelanger und zäher Debatte wurde das Gebäudeenergiegesetz (GEG) Anfang September mit einer knappen Mehrheit im Bundestag beschlossen. Die überarbeitete Version sieht Übergangsfristen, Ausnahmefälle und höhere Förderungen vor.

 

Wann tritt das Gesetz in Kraft?

 

Das Gebäudeenergiegesetz soll vom 1. Januar 2024 an gelten. Betroffen sind zunächst Neubauten und Neubaugebiete. In den Folgejahren werden die Regelungen auf Bestandsbauten, Kommunen und Städte ausgeweitet.

 

Warum gibt es das Gesetz?

 

Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, bis 2045 klimaneutral zu werden. Da der Gebäudesektor einen wesentlichen Anteil zu den CO2-Emissionen beiträgt, sollen klimafreundlichere Heizungen helfen, die gesteckten Klimaziele zu erreichen. Außerdem möchte die Regierung, langfristig gesehen, eine zukunftsfeste und bezahlbare Wärmeversorgung für die Verbraucher schaffen.

 

Was passiert 2024?

 

Wer ab 1. Januar 2024 in einem Neubau eine Heizung einbauen möchte, muss darauf achten, dass diese mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden kann.

 

Bestehende Heizung austauschen?

 

Nein. Bestehende Heizungen, etwa Öl- oder Gasheizungen, müssen nicht ausgetauscht werden und dürfen auch repariert werden. Es gibt aber eine zeitliche Obergrenze: Laut dem Gebäudeenergiegesetz dürfen ab 2045 keine Heizungen mehr mit Erdgas oder Heizöl betrieben werden.

 

Welche Heizung ist erlaubt?

 

Neben elektrischen Wärmepumpen und dem Anschluss an ein Fernwärmenetz ist der Einbau von Pellet- und Holzheizungen, einer Stromdirektheizung, Erdwärmesysteme, einer Heizung auf der Basis von Solarthermie sowie eine Hybridheizung, also eine Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und Gas- oder Ölkessel, möglich. Es können sogar Gasheizungen nach 2024 noch neu eingebaut werden - sofern sie wasserstofftauglich sind und später umgerüstet werden können.

 

Meine Heizung ist kaputt, was tun?

 

Sollte die eigene Heizung nicht mehr zu reparieren sein, muss eine neue Heizung eingebaut werden, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Hierbei gilt eine Übergangsfrist von fünf Jahren. Bei Gasetagen-Heizungen beträgt die Frist bis zu 13 Jahre. Vorübergehend darf auch eine gebrauchte, mit fossilen Brennstoffen betriebene Heizung eingebaut werden.

 

Wie sieht es um die staatliche Förderung aus?

 

Ab 2024 sollen die verschiedenen erlaubten Heizungsoptionen gleichermaßen gefördert werden. Laut dem Gesetz soll ein pauschaler Fördersatz von 30 Prozent – einkommensunabhängig – gelten. Darüber hinaus können Haushalte, deren Jahreseinkommen unter 40.000 Euro liegt, mit einer weiteren Förderung von 30 Prozent rechnen. Wenn die Heizung bis 2028 ausgetauscht wird, sollen zusätzliche 20 Prozent übernommen werden. Allerdings wurde eine Maximalförderung von bis zu 70 Prozent der Gesamtkosten festgelegt.

 

Was bedeutet das für Vermieter und Mieter?

 

Vermieter sollen die Investitionskosten für den Heizungstausch in Höhe von zehn Prozent auf den Mieter umlegen können. Bedingung ist aber, dass eine staatliche Förderung in Anspruch genommen und die Fördersumme von den umlegbaren Kosten abgezogen wird. Zudem wurde eine Kappungsgrenze eingeführt. Heißt: Die Monatsmiete soll sich durch eine neue Heizung nicht um mehr als 50 Cent je Quadratmeter Wohnfläche erhöhen dürfen.


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