

Ab Ende April versenden die sächsischen Finanzämter Erinnerungsschreiben Eigentümer, die Grundbesitz in Sachsen haben und bislang noch keine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts auf den 1. Januar 2022 abgegeben haben. Das landeseinheitliche Standardschreiben wird maschinell erstellt und wird daher individuelle Besonderheiten nicht berücksichtigen können. Es soll der Erinnerung dienen, eine bisher ausstehende Feststellungserklärung einzureichen. Steht das Grundstück im Eigentum mehrerer Miteigentümer, wird an nur einen der Miteigentümer ein Erinnerungsschreiben versandt. Die Frist zur Einreichung der Feststellungserklärung endete mit Ablauf des 31. Januar. Noch fehlende Erklärungen sind elektronisch beispielsweise über Elster oder – wenn dafür keine Möglichkeit besteht – in Papierform abzugeben. Die Informationsmöglichkeiten unter www.grundsteuer.sachsen.de einschließlich der Schritt-für-Schritt-Ausfüllanleitungen und dem Grundsteuerportal Sachsen stehen weiterhin zur Verfügung.