Drogerien werden in Sachsen benachteiligt
Ja, Drogeriemärkte haben geöffnet und sind systemrelevant. Auch in den anderen 15 Bundesländern dürfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Kinder in die Notbetreuung schicken – nur in Sachsen nicht. Der Freistaat und das Sächsische Staatsministerium für Kultus gehen einen anderen Weg: »Auch wenn den Drogerien eine Öffnung nach der Corona-Schutz-Verordnung ermöglicht wurde, ergibt sich damit kein unmittelbarer Anspruch auf Notbetreuung für Kinder der Beschäftigten. Der Unterschied zum Lebensmittelhandel und zur Ernährungswirtschaft besteht darin, dass die Produktion und der Verkauf von Lebensmitteln für die Versorgung der Bevölkerung essentiell sind und im dortigen Einzelhandel den Schwerpunkt bilden«, lautet die Antwort einer Sprecherin aus dem Ministerium. Drogerien genauso wichtig wie Supermärkte in der Pandemie Rossmann hält dagegen: Über 50 Prozent der Hygieneartikel werden in Deutschland in Drogerien verkauft sowie mehr als 30 Prozent der Schutzmasken, die für die Eindämmung der Pandemie enorm wichtig sind. Bei Babynahrung und Babyhygiene werden sogar über 65 Prozent der Produkte in den Drogerien und nicht im Lebensmittelhandel erworben. Diese Zahlen zeigen deutlich die Relevanz der Drogerien während der Corona-Pandemie, da diese Nachfrage nicht allein durch den Lebensmittelhandel abgesichert werden kann. komplexer Gesetzesdschungel Wer in Sachsen Anspruch auf Notbetreuung hat, muss wissen in welcher Liste der systemrelevante Beruf steht. Es gibt Fallgruppen, wo beide Berufsgruppen als systemrelevant eingestuft werden müssen, um Anspruch auf Notbetreuung zu haben und Fallgruppen, wo nur eine erziehungsberechtigte Person aus dem systemrelevanten Beruf ausreicht. Die Entscheidung, ob die Voraussetzungen für eine Notbetreuung gegeben sind, kann nur durch die Einrichtungen vor Ort für den jeweiligen Einzelfall getroffen werden. Gesetzeslücke clever genutzt Denn die Gesetzeslage bietet Platz für Spielräume. Zumindest ist dies der Fall bei Antje Rieß, die in einer Bautzener Rossmann-Filiale arbeitet. Im ersten Lockdown gab es keine Möglichkeit ihr Kind im Kindergarten abzugeben. Sie ging eine Zeit lang in Spätschichten und samstags arbeiten und betreute ihr Kind am Vormittag – das zerrte an den Kräften. »Zum Glück hatten die Kolleginnen Verständnis mit mir und die ein oder andere Schicht getauscht«, erzählt Antje Rieß. Jetzt, im zweiten Lockdown, konnte sie die Notbetreuung in Anspruch nehmen. Denn auf der Liste für systemrelevante Berufe steht in der Unterkategorie Gesundheitsversorgung und Pflege ein Passus: »Herstellung und Vertrieb von Arzneimitteln und Medizinprodukten«. Unter Vertrieb von Medizinprodukten fallen auch medizinische Masken, Arzneimittel und Binden, die in jeder Drogerie verkauft werden. Für die Kindergartenleitung klang das schlüssig. »Ich bin dankbar, mein Kind nun in die Notbetreuung zu geben«, so Rieß mit erleichterter Stimme. Viele andere Elternteile hoffen dagegen, dass der eingeschränkte Regelbetrieb ab 15. Februar möglich ist und sich die Situation entspannt.