Der „Irrtum“ vom ausländischen Führerschein
Eine Streife des Kamenzer Reviers hat am Mittwochvormittag auf der S 95 bei Leppersdorf einem BMW-Fahrer die Weiterreise untersagt. Der 37-jährige Deutsche zeigte bei einer Kontrolle einen in Tschechien ausgestellten Führerschein vor. Das machte die Beamten stutzig. Eine Überprüfung brachte schnell die Lösung des Rätsels. Gegen den Mann wurde in Deutschland ein Fahrverbot verhängt, das auch mit einem neuerworbenen ausländischen Führerschein nicht umgangen werden kann. Somit hat der Beschuldigte sich nunmehr strafbar gemacht. Die Staatsanwaltschaft wird sich mit der „Schwarzfahrt“ befassen. Es ist ein weitverbreiteter Irrglaube, dass ein behördlich verhängtes Fahrverbot und der damit verbundene, dauerhafte Verlust des deutschen Führerscheins mit einer im europäischen Ausland neu erworbenen Fahrerlaubnis umgangen werden kann. Geschäftemacher werben immer wieder mit solch dubiosen Angeboten. Doch dieser vermeintliche „Trick“ wurde von deutschen Gerichten bereits mehrfach als unzulässig erklärt.