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Bauarbeiten an Brücke über die Orla in Ottendorf-Okrilla beginnen

Ottendorf-Okrilla. Ab Dienstag, 21. Mai, wird die Sandstein-Gewölbebrücke an der S 177/Radeberger Straße in Ottendorf-Okrilla instandgesetzt

Am Dienstag beginnen die Instandsetzungsarbeiten an der Sandstein-Gewölbebrücke an der S 177/Radeberger Straße in Ottendorf-Okrilla. Foto: pixabay

Am Dienstag beginnen die Instandsetzungsarbeiten an der Sandstein-Gewölbebrücke an der S 177/Radeberger Straße in Ottendorf-Okrilla. Foto: pixabay

Das Gewölbe des Bauwerks mit dem Baujahr 1846 wird im Rahmen der Baumaßnahme zunächst vollständig freigelegt. Im Zuge der Gewölbesanierung wird der Fugenmörtel neu verfugt und tieferliegende Bereiche mit Mörtel verpresst. Dabei kann nur streifenweise gearbeitet werden, um die Standsicherheit des Gewölbes nicht zu gefährden Die Stirnmauern über dem Gewölbe werden abgetragen und neu aufgemauert. Danach wird der gesamte Bereich über dem Gewölbe mit Beton verfüllt und als Abschluss nach oben eine lastverteilende Stahlbetonplatte hergestellt. Mit der Abdichtung, den Asphaltarbeiten, dem Anbringen von Markierung und Geländern sowie Arbeiten an der Entwässerung und den Gehweganschlüsse wird die Baumaßnahme komplettiert.

Während der Bauzeit muss die S 177 voll gesperrt werden. Die Zufahrt von Radeberg bzw. der A 4 ist frei bis einschließlich der Zufahrten zur Bäckerei Gnauck und dem Hotel zwei Linden. Zudem ist die Zufahrt von der B 97 frei bis zum Abzweig der K 9252/Lomnitzer Straße. Die Umleitung für den Verkehr der S 177 erfolgt in beide Richtungen innerörtlich über das Gewerbegebiet Ottendorf-Okrilla. Vom Anlieger- und Lieferverkehr ist dabei die ausgewiesene Umleitung zu nutzen, da insbesondere für LKW keine Wendemöglichkeit vor dem Baubereich besteht. Fußgänger können die Baustelle über die Fußgängerbrücke hinter der Bäckerei Gnauck auf kurzem Weg umgehen. Zudem ist zu beachten, dass die Durchfahrt auf der K 9252 bis voraussichtlich November ebenfalls aufgrund einer Baumaßnahme am Ortsausgang nicht möglich ist.

Die Baukosten belaufen sich auf rund 330.000 Euro. Sie werden vom Freistaat Sachsen mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes finanziert.


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