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Hände weg von jungen Wildtieren!
Die besten Betreuer für junge Wildtiere sind immer die eigenen Eltern. Aber wie erkennt der Tierfreund, ob ein Jungtier tatsächlich in Not ist? Das ist in den allermeisten Fällen nämlich nicht der Fall. Elterntiere halten sich nicht rund um die Uhr bei ihren Jungen auf. Meist befinden sie sich jedoch in der näheren Umgebung. Nähert sich ein Mensch, trauen sie sich nicht zu ihrem Nachwuchs. Deshalb gilt für den Menschen in solchen Situationen: schnellstmöglich weg vom Fundort! Fühlen sich die Eltern ungestört, kehren sie nach kurzer Zeit zurück. Wer sichergehen möchte, dass es dem Jungtier tatsächlich gut geht, kann nach 24 Stunden nachschauen, ob es sich noch immer an der selben Stelle befindet.
Unbeholfen heißt nicht verlassen
Fuchs- und Waschbärwelpen unternehmen übrigens schon relativ früh Ausflüge. Auch wenn sie sehr unbeholfen wirken, sie sind nicht verlassen, die Mutter sammelt sie wieder ein. Im Wald, auf der Wiese oder dem Feld liegt ein bewegungsloses Rehkitz? Dann gilt auch hier: schnellstmöglich den Ort verlassen! Die Ricke wird zu ihrem Kitz zurückkommen, sobald der Mensch weg ist. Rehkitze sind sogenannte Ablieger, die bei Gefahr nicht weglaufen, sondern sich ducken und bewegungslos verharren, bis die Gefahr vorüber ist. Fieptöne sind kein Anzeichen für eine aktuelle Qual des Tieres, sondern der Hilferuf an das Muttertier, da sich das Kitz durch die Anwesenheit von Menschen bedroht fühlt.Auch der frühe Vogel bekommt einen Wurm
Im Wald, Park oder im Garten sitzen sie und fliegen nicht weg: junge Vögel, die schon ihr Nest verlassen, bevor sie richtig fliegen können. Auch das ist normal. Die Elternvögel füttern die auf dem Boden herumhüpfenden und bettelnden Jungen weiter. Ein Eingreifen des Menschen ist zwar aus ethischer Sicht verständlich, oft aber nicht zum Besten des Tieres. Folgende Tipps hat das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft in einem Faltblatt herausgegeben:- Grundsätzlich erlaubt das Gesetz (vorbehaltlich jagdrechtlicher Vorschriften), verletzte, hilflose oder kranke Tiere aufzunehmen, um sie gesund zu pflegen. Die Tiere sind unverzüglich in die Freiheit zu entlassen, sobald sie sich selbstständig erhalten können.
- Sollte das Tier zu den streng geschützten Arten (beispielsweise Singvögel, Eulen) gehören, muss die Aufnahme der für Naturschutz zuständigen Behörde gemeldet werden. (§ 45 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz).
- Gehört ein Tier zum sogenannten „jagdbaren Wild“, muss der Fund dem zuständigen Jäger, dem Landratsamt oder der örtlichen Polizei gemeldet werden. Beispiele für „jagdbares Wild“: Hirsche, Wildschweine, Füchse, Rehe, Wildkaninchen, Feldhasen, Marder, Dachse, Waschbären
- Beobachten Sie genau, ob das Tier wirklich in Not ist. Dazu sollte der Fundort mindestens einen Tag unbeobachtet gelassen werden, damit das Muttertier ungestört zurückkehren kann.
- Ein Eingreifen des Menschen ist „oft nicht zum Besten des Tieres. Seien Sie sich bewusst, dass Krankheit und Tod zum natürlichen Kreislauf gehören.
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