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Grundsteuerreform: Das muss man beachten

Die Grundsteuer wird reformiert. Wir haben nachgefragt, was das für Grundbesitzer bedeutet.

Die Grundsteuer muss nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018 neu bemessen werden. Die bisherigen, jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte von 1935 (Ostdeutschland) und 1964 (Westdeutschland) müssen ab 2025 durch neue Bemessungsgrundlagen ersetzt werden. Foto: Pixabay

Die Grundsteuer muss nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018 neu bemessen werden. Die bisherigen, jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte von 1935 (Ostdeutschland) und 1964 (Westdeutschland) müssen ab 2025 durch neue Bemessungsgrundlagen ersetzt werden. Foto: Pixabay

Bild: Pixabay

Landkreis. Das derzeitige Modell zur Erhebung der Grundsteuer wurde vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Grund: Ausgangspunkt sind veraltete Grundstückswerte aus den 60ern, teilweise sogar aus den 30ern. Deswegen kommt 2022 die Grundsteuerreform. Wir haben bei Thomas Rummel, dem Leiter des Finanzamts Löbau, nachgefragt, was Grundbesitzer jetzt tun sollten.

Was ändert sich durch die neue Grundsteuer?

Thomas Rummel: Die Grundsteuer soll auf Basis der Werte zum Stand 01.01.2022 ermittelt werden. Während die Grundsteuer unverändert in einem dreistufigen Verfahren berechnet wird, wurden die einzelnen Parameter für die Berechnung angepasst. Bei land- und forstwirtschaftlichem Grundbesitz ist jetzt der Eigentümer zur Abgabe der Erklärung verpflichtet, bisher war das der Nutzer. Bei Erbbaurechten muss der Erbbauberechtigte die Erklärung abgeben.

 

Die zuständigen Finanzämter schreiben Grundstücksbesitzer an und informieren über die Reform. Wann gehen die Briefe in Löbau raus?

Die Informationsschreiben für das Finanzamt Löbau werden den Bürgern ab Ende April zugeschickt. Die Schreiben für die Eigentümer land- und forstwirtschaftlichen Vermögens ergehen voraussichtlich Mitte Juni.

 

Ab wann wird die neue Grundsteuer erhoben und was sollten Grundbesitzer jetzt tun?

Die neue Grundsteuer ist ab 2025 zu zahlen. Bis dahin wird die Grundsteuer wie bisher erhoben. Alle nötigen Informationen und weiteren Schritte sind im Informationsschreiben enthalten.

 

Welche Angaben benötigen die Finanzämter?

Es sind weniger Angaben zu machen als bisher. Im Wesentlichen benötigen die Finanzämter in Sachsen nur die Grundstücks- bzw. Wohnfläche, die Gebäudeart, das Baujahr und Bodenrichtwert. Der Bodenrichtwert ist ab dem 1. Juli im Grundsteuerportal Sachsen unter www.grundsteuer.sachsen.de recherchierbar. Ab 1. Juli 2022 bietet "Mein ELSTER" eine kostenlose Möglichkeit für die elektronische Übermittlung der Erklärung. Es müssen keine Belege eingereicht werden. Sollte das Finanzamt Nachweise benötigen, wird es sich melden.

 

Welche Fristen gelten und was passiert, wenn ich die Fristen nicht einhalte?

Die Eigentümer müssen zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 elektronisch eine Erklärung beim zuständigen Finanzamt abgeben. Werden die Fristen nicht eingehalten, erfolgt zunächst eine Erinnerung. Im Übrigen gibt es die regulären Mittel nach der Abgabenordnung, d. h. Verspätungszuschlag, Schätzung, Zwangsmittel.

 

Wo bekomme ich Hilfe, wenn ich Fragen habe?

Die Kollegen in den Finanzämtern stehen den Bürgern bei Fragen rund um die Erklärungsabgabe gern unterstützend zur Seite. Dazu wurde in jedem Finanzamt eine Hotline eingerichtet, in Löbau erreichen Sie die Hotline unter der Telefonnummer 03585/455-567. Alle wesentlichen Informationen findet man auch im Internet auf der Seite www.grundsteuer.sachsen.de.


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