

Die Besuche seien unter Voraussetzung der 3G-Regelung und Symptomfreiheit möglich. Das heißt, Besucher müssen ihren Impf- beziehungsweise Genesenenstatus, einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist oder einen negativen Antigentest, der nicht älter als 24 Stunden ist, vorweisen. Zudem sei während des gesamten Aufenthaltes im Klinikum eine FFP2-Maske zu tragen.
Eine vorherige telefonische Anmeldung über die Rezeptionen am jeweiligen Standort ist laut Sarah Henschel notwendig. Laut der 3. Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg sei das Klinikum außerdem verpflichtet, die Personendaten der Besucher zur Kontaktnachverfolgung zu erfassen.