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Besucher am Elbe-Elster Klinikum ab 1. April wieder erlaubt

Landkreis Elbe-Elster. Das Elbe-Elster Klinikum passt zum 1. April seine Besuchsregelungen an die aktuelle Pandemieentwicklung an. Ab diesem Stichtag ist pro Patient täglich in der Zeit von 14 Uhr bis 17 Uhr wieder ein Besucher für maximal eine Stunde erlaubt, informiert Sarah Henschel, Bereich Öffentlichkeitsarbeit in der Elbe-Elster Klinikum GmbH.
Besucher sind am Elbe-Elster Klinikum, wie hier am Standort in Finsterwalde, ab dem 1. April wieder erlaubt.

Besucher sind am Elbe-Elster Klinikum, wie hier am Standort in Finsterwalde, ab dem 1. April wieder erlaubt.

Bild: Elbe-Elster Klinikum GmbH

Die Besuche seien unter Voraussetzung der 3G-Regelung und Symptomfreiheit möglich. Das heißt, Besucher müssen ihren Impf- beziehungsweise Genesenenstatus, einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist oder einen negativen Antigentest, der nicht älter als 24 Stunden ist, vorweisen. Zudem sei während des gesamten Aufenthaltes im Klinikum eine FFP2-Maske zu tragen.
 
Eine vorherige telefonische Anmeldung über die Rezeptionen am jeweiligen Standort ist laut Sarah Henschel notwendig. Laut der 3. Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg sei das Klinikum außerdem verpflichtet, die Personendaten der Besucher zur Kontaktnachverfolgung zu erfassen.


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