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Wildgeflügelpest in Dresden

Bild: Pixabay

Dresden. Die hochpathogene aviäre Influenza vom Subtyp H5N1 wurde seit dem 3. Februar 2022 in Dresden bei sechs verendet aufgefundenen Wildgänsen, zwei Schwänen und einem Mäusebussard nachgewiesen. Bis auf eine Ausnahme lagen die Fundorte alle in unmittelbarer Nähe zur Elbe. Zwei weitere Verdachtsfälle werden aktuell vom Friedrich-Loeffler-Institut abgeklärt. Auch im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wurden Geflügelpestausbrüche bei drei verendeten Wildgänsen in Elbnähe bestätigt.
 
Aufgrund der landesweiten Verbreitung des Virus ist von einem hohen Eintragsrisiko durch direkte und indirekte Kontakte zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel auszugehen. Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 10. Februar 2022 zur Aufstallungspflicht sämtlichen Geflügels in der 500-Meter- Zone rechts und links der Elbe einschließlich des Alberthafens wird für weitere 30 Tage verlängert. Hierzu wird die neue Allgemeinverfügung vom 12. März 2022 für das benannte Risikogebiet bekanntgegeben. Ziel ist die Verhinderung der Ausbreitung der Tierseuche in Nutzgeflügelbestände. Es erfolgt eine ständige Neubewertung der Situation und Anpassung der erforderlichen Maßnahmen.
 
Geflügelpest ist für Hausgeflügel hochansteckend und es treten schwere allgemeine Krankheitssymptome auf wie plötzlicher Tod, Atemwegssymptome, Durchfall, Rückgang der Legeleistung.
 
Alle Geflügelhalter sind aufgefordert, die auf Grundlage der Geflügelpest-Verordnung geltenden Schutz- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umzusetzen. Der Kontakt zu Wildgeflügel ist unter allen Umständen zu verhindern, um den Eintrag in Bestände zu verhindern. Geflügelhalter, die ihre Tierhaltung bisher nicht angemeldet haben, sollten sich umgehend im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Dresden registrieren lassen.
 
Weitere Informationen finden Sie unter www.dresden.de/gefluegelpest. Meldungen kranker oder verendeter Wildvögel, insbesondere Wassergeflügel und Greifvögel, können unter genauer Angabe des Fundortes dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Dresden, Telefon 0351/4080511, E-Mail veterinaeramt@dresden.de, außerhalb der Dienstzeiten Meldung bei der Feuerwehrleitstelle unter 0351/01210, übermittelt werden.
 
Obwohl in Deutschland keine Infektionen beim Menschen bekannt sind, sollten tote Vögel nicht berührt werden
 
(pm/Landeshauptstadt Dresden)


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