Trockne Bäche: Wasserentnahme verboten
Aus Bächen und Flüssen der Stadt darf ab sofort kein Gießwasser mehr mittels Pumpen aus oberirdischen Gewässern im Stadtgebiet Dresden entnommen werden. Die Anordnung des Umweltamtes gilt bis 15. Oktober. Zusätzlich verboten ist auch die Wasserentnahme mit Handgefäßen aus den Bächen zum Zweck der Bewässerung. Die Allgemeinverfügung betrifft vorwiegend Anlieger und Eigentümer, aber auch alle diejenigen, die darüber hinaus Gießwasser aus den Bächen schöpfen.
Ausgenommen von der Allgemeinverfügung sind die Elbe und in punkto Wasserentnahme mit Handgefäßen die Vereinigte Weißeritz sowie der Lockwitzbach.
Hintergrund: In Dresdens Gewässern wird das Wasser knapp. Schon Ende April beobachteten die Fachleute des Umweltamtes, dass nahezu alle der 40 beobachteten Fließgewässer im Stadtgebiet nur noch wenig bis sehr wenig Wasser führen. Fünf dieser Bäche sind bereits abschnittsweise oder vollständig trocken, darunter der Blasewitz-Grunaer Landgraben, der Weidigtbach und der Kaitzbach unterhalb der Ausleitung des Park-Kaitzbachs. 14 weitere Gewässer hatten nur noch eine sehr geringe Wasserführung.
„Verschärft und mitverursacht wird die Situation durch die Dürrejahre 2018 und 2019. Die ungewöhnlich starken Niedrigwasserphasen dieser Jahre ließen zahlreiche Dresdner Bäche und Flüsse vollständig oder über weite Strecken austrocknen“, erklärt Wolfgang Socher, Leiter des Dresdner Umweltamtes, und ergänzt: „Dazu zählte auch die Prießnitz, einer der größten Bäche im Stadtgebiet.“