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Jugendamt hilft minderjährigen Flüchtlingen

In Wohngruppen werden ausländische und deutsche Jugendliche gemeinsam betreut.
Claus Lippmann, Leiter im Jugendamt, koordiniert die Unterbringung von minderjährigen Flüchtlingen. Foto: Pohl

Claus Lippmann, Leiter im Jugendamt, koordiniert die Unterbringung von minderjährigen Flüchtlingen. Foto: Pohl

Das Jugendamt nimmt unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Obhut, die ohne Eltern nach Deutschland kommen. Weil Unterbringung und Versorgung gesetzlich geregelt sind, müssen Herausforderungen gemeistert werden. Derzeit werden in der Stadt 109 minderjährige Flüchtlinge betreut. Vor einem Jahr waren es nur 25. In den nächsten Wochen soll die Zuweisung steigen. „Wir rechnen mit etwa 100 jungen Menschen monatlich und schaffen Voraussetzungen, um sie unterzubringen“, sagt Claus Lippmann, Leiter im Jugendamt. Freie und öffentliche Träger betreiben in der Stadt etwa 120 solcher Unterkünfte, in denen deutsche und ausländische Jugendliche in gemeinsamen Wohngruppen leben. 60 Millionen Euro stellt der Freistaat Sachsen bis Ende 2016 zur Verfügung, um Kapazitäten auszubauen. „Wir gehen davon aus, dass die Länder die Finanzierung sicherstellen“, hofft Lippmann. Um die nötigen Plätze zu schaffen, wurden Standards für Unterkünfte und Betreuungsschlüssel herabgesetzt. „So können etwa 20 Prozent mehr unbegleitete geflüchtete Minderjährige in behördliche Obhut genommen werden.“ Zunächst wird jedoch versucht, Kontakt zu möglichen Verwandten aufzunehmen. Gelingt das nicht, wird ein Vormund bestellt, der sich um den Jugendlichen kümmert und ihn vertritt. Bis zum 18. Geburtstag bleiben die Minderjährigen in Betreuung, erst dann dürfen sie einen Antrag auf Asyl stellen. Weil auch für Flüchtlingskinder die Schulpflicht besteht, werden sie individuell in den Unterricht eingegliedert. Zusätzliche Tagesangebote unterstützen die Integration. So können sie die deutsche Sprache kennen lernen oder in Werkstätten produktiv tätig werden. „Angebote und Versorgung haben dasselbe Level wie bei einheimischen Minderjährigen“, erläutert Claus Lippmann das seit Jahren etablierte Verfahren der sozialpädagogischen Begleitung. Probleme, die über jugendtypisches Verhalten hinausgehen, gab es bisher nicht. Dagegen hat das Jugendamt in Zusammenarbeit mit freien Trägern einige Herausforderungen zu meistern. Mehr Personal soll helfen, doch um genügend Stellen zu besetzen, wurden auch hier die Standards für die nötige Fachausbildung nach unten geschraubt. Welche Auswirkungen das langfristig hat, bleibt offen, weil zunächst der Bedarf an Personal gedeckt werden muss. Gastfamilien sollen alternativ die Kapazitäten der freien Träger entlasten. Interessenten können sich über Voraussetzungen beim Jugendamt informieren. 30 Angebote zur Unterstützung liegen schon vor.


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