Carola Pönisch

Grünes Gewölbe: Fahndungserfolg und U-Haft-Verlängerung

Die vier unbekannten "Besucher" im Grünen Gewölbe, nach denen seit März öffentlich gefahndet wurde, sind identifiziert. Sie sollen die Räume im Dresdner Residenzschloss für den großen Raub ausgespäht haben.
Sypbolfoto/pixabay

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Im Zusammenhang mit dem Einbruch in das Historische Grüne Gewölbe im November 2019 ermitteln   Staatsanwaltschaft Dresden und die Soko Epaulette gegen vier weitere Tatverdächtige wegen des Verdachts der Beihilfe zum schweren Bandendiebstahl. Zur Identifizierung der Vier wurde am 11. März 2021 eine Öffentlichkeitsfahndung durchgeführt. Den vier Beschuldigten wird vorgeworfen, die eigentliche Tat vorbereitet zu haben. Sie sollen  den Tatort im Historischen Grünen Gewölbe am 24. November 2019 zwischen 12.57 Uhr und 13.10 Uhr ausgespäht und ihre Erkenntnisse den an der unmittelbaren Tat beteiligten Beschuldigten weitergegeben haben. Bei den vier Personen handelt es sich um zwei Deutsche (28 und 35 Jahre), einen Polen (37 Jahre) und einen 24-Jährigen mit deutscher und polnischer Staatsangehörigkeit.Gegen sie besteht weiterhin nur ein Anfangsverdacht der Beihilfe zum schweren Bandendiebstahl, aber kein dringender Tatverdacht. Nicht bestätigt hat sich die seinerzeit mitgeteilte Annahme, es handele sich bei einem der vier Beschuldigten mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen Verwandten eines der Hauptbeschuldigten, die am 17. November 2020 festgenommen worden sind und sich seitdem in Untersuchungshaft befinden U-Haft verlängert Der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts Dresden hat im Rahmen der nach sechsmonatiger Untersuchungshaft von Amts wegen durchzuführenden Haftprüfung jetzt angeordnet, dass die Untersuchungshaft für einen weiteren der inhaftierten Verdächtigen des Juwelendiebstahls verlängert wird. Der zur Tatzeit 20-Jährige steht unter dringendem Tatverdacht wegen schweren Bandendiebstahls und Brandstiftung. Der Senat sieht angesichts der hohen Freiheitsstrafe - oder, wenn Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen sollte, der hohen Jugendstrafe, die dem jungen Mann bei einer Verurteilung droht - Fluchtgefahr und Verdunklungsefahr als trifftigen Haftgrund. Der Beschluss zur U-Haft-Verlängerng ist nicht anfechtbar. Die nächste reguläre Haftprüfung muss  in drei Monaten zu erfolgen. Der Senat hatte mit Beschluss vom 23. Juni 2021 bereits die Haftfortdauer für zwei andere inhaftierten Verdächtige angeordnet.


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