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Gericht stoppt Stadtbahnprojekt

Weil ein Eröterungstermin und Unterlagen vergessen wurden, hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht Bautzen die Bauarbeiten am Stadtbahnprojekt gestoppt.
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Die gute Laune zum Baustart vor wenigen Wochen dürfte nun vergangen sein. Foto: Archiv

Die gute Laune zum Baustart vor wenigen Wochen dürfte nun vergangen sein. Foto: Archiv

Ab Mittwoch werden die Arbeiten auf der Baustelle für die neue Stadtbahntrasse auf der Oskarstraße eingestellt. Schon angefangene Erneuerungen von Leitungen unter der Oskarstraße, die hauptsächlich der sicheren Versorgung der Bevölkerung mit Wasser, Strom, Gas oder Fernwärme dienen, sollen allerdings noch beendet werden. Das teilten die Dresdner Verkehrsbetriebe (DVB) mit. Verfahrensfehler Die beiden Bauherren – Landeshauptstadt Dresden und DVB – kommen damit einer Anordnung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes nach. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen hat in einer am 18. April 2017 bekannt gegebenen Entscheidung die aufschiebende Wirkung einer Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss Stadtbahn Dresden 2020 angeordnet. Das Gericht beanstandete, dass die Landesdirektion Sachsen im Planfeststellungsverfahren Verfahrensfehler begangen habe. Eröterungstermin für "entbehrlich" gehalten Die Landesdirektion, so das OVG, hätte nach der durchgeführten Umweltverträglichkeitsprüfung im Planfeststellungsverfahren einen weiteren Erörterungstermin durchführen müssen. Dies habe die Landesdirektion zu Unrecht für entbehrlich gehalten. Zum anderen habe die Behörde nicht sämtliche erforderlichen Unterlagen öffentlich ausgelegt und die ausgelegten Unterlagen nicht hinreichend genau beschrieben, so das Gericht. Das Gericht hat nicht festgestellt, ob durch das Projekt überhaupt Beeinträchtigungen für die Anwohner entstehen, wie in der Klage behauptet wird. Den Forderungen nachkommen Die Landesdirektion Sachsen wird in den kommenden Wochen den Erörterungstermin nachholen und die geforderten Unterlagen noch einmal vollständig öffentlich auslegen. Inhaltliche Aussagen über das Vorhaben Stadtbahn Dresden 2020 hat das OVG nicht getroffen, sondern die Entscheidung auf Basis der rein formalen Betrachtung gefällt. Welche Auswirkungen das auf den weiteren Verlauf der Gesamtbaustelle Tiergartenstraße-Oskarstraße-Wasaplatz haben wird, ist erst nach Abschluss des nachzuholenden Verfahrensbestandteils festzustellen.


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