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Eggerts Gastkommentar – Zu laut

Im Advent, früher als stille Zeit begangen, machte sich ein Jurist Gedanken über zumutbare Lautstärken. Darf, so fragte er, eine ordentlich angemeldete öffentliche Versammlung durch öffentliche Aufführung von Musik gestört werden?

Der Fall: Die AfD hatte zu einer Kundgebung auf den Geraer Theaterplatz gerufen. Die Theaterleute wollten dagegen und gegen die dabei verbreiteten Meinungen protestieren. Weshalb sich Musiker, Sänger, Schauspieler und Bühnen-Techniker auf dem Theaterbalkon versammelten und den vierten Satz aus Beet-hovens Neunter Sinfonie mit Schillers „Ode an die Freude" intonierten – offenbar beim „Alle Menschen werden Brüder" besonders kräftig. Dies nun hatte zur Folge, dass die Redner vor dem Theater nicht mehr oder nur undeutlich zu hören waren. Was, so befand der Jurist streng, das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit derer eingeschränkt habe, die dem AfD-Ruf gefolgt waren. Das sei widerrechtlich. Zu fragen bleibt: Wird die AfD die Geraer Theaterleute verklagen? Und wenn ja: Wie laut darf es bei Beethoven zugehen? Der deutsche Rechtsstaat dürfte sicher eine Antwort finden. Sie, liebe Leserinnen und Leser, sollten jedenfalls vorsichtig dabei sein, den Jahreswechsel mit lautem Knallen zu begehen. Es könnte irgendwer irgendwie bei irgendwas gestört werden. Dennoch: Kommen Sie gut ins neue Jahr! Das wünscht Ihnen Ihr Hans Eggert


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