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Zuwendungsbescheide für Dorfkerne und Ortszentren

Das Landratsamt Bautzen, Kreisentwicklungsamt hat die ersten Zuwendungsbescheide aus dem Programm "Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum" 2018 mit einem Fördersatz von 75 % bewilligt.
Foto: archiv woku

Foto: archiv woku

'Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum' - erste Zuwendungsbescheide im Landkreis Bautzen. Das sind die glücklichen Zuwendungsempfänger:
•    die Gemeinde Cunewalde
Antrag "Insel der Generationen", Neuordnung und Aufwertung der Freiflächen und Zuwegungen in der Albert-Schweitzer-Siedlung in Weigsdorf-Köblitz in den Jahren 2018 und 2019; Gesamtvolumen ca. 1,2 Mio. €
•    die Stadt Bischofswerda
zukunftssichere Sanierung des im Ortskern von Weickersdorf gelegenen Bürger-hauses, ca. 250 T€.

Beiden Projekten sind die Aufwertung des Ortsbildes und die Verbesserung der Aufent-halts- und Nutzungsqualität sowie der Barriereabbau gemein.

Im Landkreis Bautzen sind fünf Anträge eingegangen. Davon wurden zwei bewilligt, zwei sind noch in der Bearbeitung und einer musste abgelehnt werden. Hintergrund:
Mit dem dritten Aufruf »Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum« des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft können Projekte von Gemeinden im ländlichen Raum des Freistaates Sachsen zur Innenentwicklung und barrierefreien Gestaltung gefördert werden.
Das betrifft zentrale Dienstleistungs- und Versorgungszentren und öffentliche Einrichtungen in bestehenden Gebäuden, die Neugestaltung zentrale Multifunktions- und Freiflächen sowie der Rückbau ruinöser Bausubstanz. Mit der Fördermöglichkeit für Gebäudeerweiterungen und Ersatzneubauten sowie den Rückbau von brachgefallenen Kleingärten wird das Spektrum erweitert.
(siehe auch https://www.smul.sachsen.de/foerderung/3662.htm)

Im Jahr 2018 stehen Fördermittel in Höhe von 15 Mio. Euro für die Bewilligung von Vor-haben zur Verfügung. Es liegen bereits Anträge für 18 Mio. Euro vor. Die Zuwendung beträgt mindestens 75.000 Euro, bei Vorhaben des Rückbaus von Kleingärten 5.000 Euro. Der Fördersatz beträgt unter Beachtung der Beihilfevorschriften bis zu 75 %. Das Vorhaben muss im Einklang mit den Zielen der LEADER-Entwicklungsstrategie des jeweiligen LEADER-Gebietes stehen.
Landratsamt Bautzen


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