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Corona-Regeln unverändert verlängert

Sachsen. Die aktuell bestehenden sächsischen Corona-Regeln gelten unverändert bis Ende September.

Maskenpflicht gilt auch künftig im ÖPNV, Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen.

Maskenpflicht gilt auch künftig im ÖPNV, Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen.

Bild: Juraj Varga/Pixabay

Dies hat die sächsische Staatsregierung beschlossen. Die neue Corona-Schutz-Verordnung tritt am 11. September in Kraft und gilt bis das neue Infektionsschutzgesetz am 1. Oktober in Kraft treten soll.

Damit gelten weiterhin unter anderem die folgenden Basis-Schutzmaßnahmen:

  • Maskenpflicht: gilt im ÖPNV, Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen.
  • Testpflicht: In Pflegeeinrichtungen müssen Geimpfte oder genesene Beschäftigte zweimal in der Woche einen negativen Testnachweis vorlegen. Andernfalls ist weiterhin eintagesaktueller Test erforderlich. Besucher benötigen für den Zutritt jeweilseinen negativen Test, unabhängig vom Impfstatus. In Krankenhäusern unterliegen Geimpfte wie genesene Beschäftigte und Besucher keiner Testpflicht. Alle übrigen Mitarbeiter benötigen zweimal wöchentlich einen negativen Testnachweis. Für Besucher ohne Impf- oder Genesenennachweis ist ein tagesaktueller Test für den Zutritt erforderlich.

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