

Sobald die Sieben-Tages-Inzidenz an drei Tagen hintereinander über 100 liegt, ist nach den aktuellen Regelungen nur noch kontaktloser Individualsport alleine, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes erlaubt. Ausnahmen gibt es lediglich für Berufs- und Leistungssportler. Kinder und Jugendliche dürfen bis zum Alter von 14 Jahren mit ausreichend Abstand draußen Sport machen – allerdings nur in Gruppen von bis zu fünf Personen. Die sächsische Corona-Schutz-Verordnung erlaubte hingegen bisher kontaktlosen Gruppensport im Freien und auf Außensportstätten mit maximal 20 Teilnehmenden im Alter von bis zu 18 Jahren. »Diese Änderungen des Infektionsschutzgesetzes sind eine Bankrotterklärung für den Breitensport«, kritisiert Christian Dahms, Generalsekretär des Landessportbundes Sachsen (LSB). »Gerade für Sachsen bedeuten die bundesweiten Regelungen einen deutlichen Rückschritt. Besonders ärgerlich ist das, weil es keine wissenschaftlich belegten Gründe gibt, kontaktlosen Sport im Freien zu verbieten. Entgegen der Ratschläge der Aerosolforschung werde hier wegen eines minimalen Corona-Ansteckungsrisikos die Gesamtgesundheit der Sporttreibenden aufs Spiel gesetzt.« Besonders Kinder und Jugendliche leiden seit unter der mangelnden Bewegung und vermissen die gemeinsame Freizeit im Sportverein. Aber auch ältere Menschen und den Rehasport treffen die Regelungen weiterhin hart.