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Am 15. Geburtstag ist Schluss mit lustig

Die WochenKurier-Kolumne von Thomas Schmidt
Foto: privat

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Aufatmen bei den Breiten- und Freizeitsportlern: Sie dürfen laut der aktuellen sächsischen Corona-Schutzverordnung wieder trainieren und auch an Wettkämpfen teilnehmen. Klingt erst einmal erfreulich, doch die Sache hat mehrere Haken.

Im Kinder- und Jugendbereich werden Sportler ab 15 Jahren von dieser Regelung ausgenommen – warum auch immer. Das führt dazu, dass beispielsweise Fußball- Mannschaften in der C-Jugend willkürlich getrennt werden, obwohl deren Mitglieder am Vormittag noch gemeinsam im Klassenzimmer sitzen. Die 14-Jährigen dürfen Spaß haben – aber nur bis zum nächsten Geburtstag, dann ist Schluss mit lustig.

Größter Kritikpunkt des organisierten Sports ist laut einer Erklärung des Landessportbund Sachsen (LSB) die geplante Einführung von verpflichtenden, tagesaktuellen Tests für die gesamte Trainingsgruppe. So soll frühestens ab 22. März und einer Inzidenz von weniger als 100 Infizierten pro 100.000 Einwohner eines Landkreises der Sport wieder erlaubt sein – aber eben nur für diejenigen mit einem tagesaktuellen negativen Schnell- oder Selbsttest. Das ist für die ehrenamtlich geführten Vereine nicht umsetzbar. Mal abgesehen von den Kosten fehlen Antworten auf grundlegende Fragen. Sind Tests in ausreichendem Maß vorhanden? Wie soll die Durchführung organisiert und kontrolliert werden? Müssen datenschutzrechtliche Anforderungen beachtet werden? Der LSB schlägt richtigerweise vor, mögliche Testungen an die in der Schule durchgeführten Schnelltests zu koppeln. Bei Erwachsenen sollte der kostenlos verfügbare, wöchentliche Corona-Test ausreichend sein.

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