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Corona-Soforthilfe ist gestartet

Am Mittwoch, den 25. März, startete die ILB mit der Entgegennahme der Anträge auf Soforthilfe für Unternehmen.
Anträge auf Soforthilfe für Unternehmen können ab sofort eingereicht werden. Foto: pixabay

Anträge auf Soforthilfe für Unternehmen können ab sofort eingereicht werden. Foto: pixabay

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 100 Erwerbstätigen, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte im Land Brandenburg haben. Bei der Soforthilfe handelt es sich um einen Zuschuss, der aus Gründen der staatlichen Fürsorge des Landes Brandenburg zum Ausgleich von Härten im Zusammenhang mit der Corona-Krise jetzt für die erste Zeit zur Verfügung steht.  Folgende Unterlagen werden zur Antragstellung benötigt:          Handelsregisterauszug oder vergleichbare Unterlagen, Gewerbeanmeldung, Lohnjournal oder gleichwertige Unterlagen für Erwerbstätige/Beschäftigte, Kopie des Personalausweises, Formular "Erklärungen über bereits erhaltene bzw. beantragte "De-minimis"-Beihilfen. Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:           bis zu 5 Erwerbstätige bis zu 9.000 EUR,           bis zu 15 Erwerbstätige bis zu 15.000 EUR,           bis zu 50 Erwerbstätige bis zu 30.000 EUR,           bis zu 100 Erwerbstätige bis zu 60.000 EUR. Ausführliche Informationen unter https://is.gd/agPTGL Dazu gehören bspw. der vereinfachte Antrag auf Steuerstundung oder Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie. (pm/Stadt Forst)


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