

Die Allgemeinverfügung der Unteren Wasserbehörde untersagt die Wasserentnahme mittels Pumpen durch Eigentümer oder Nutzungsberechtigte an Gewässern – sofern keine wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt. Betroffen sind unter anderem die Städte Spremberg und Drebkau, die Gemeinden Kolkwitz, Neuhausen/Spree, Wiesengrund und Felixsee sowie alle Orte der Ämter Peitz und Burg (Spreewald).
Hintergrund ist der seit dem 19. Juni dauerhaft unterschrittene Mindestabfluss der Spree am Pegel Leibsch. Da weitere Wasserabgaben aus Speichern nicht mehr möglich sind, dient das Verbot dem Schutz der Wasserqualität und ökologischen Funktionen der Gewässer.