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Pflichtumtausch von Führerscheinen beachten

Ob rosafarbenes Papierdokument oder im Scheckkartenformat – für alle Inhaber eines unbefristeten Führerscheins gilt: sie müssen diesen umtauschen. Wie das Straßenverkehrsamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz informiert, laufen ab 2022 für die ersten Fahrerlaubnisinhaber die Fristen für den vorgeschriebenen Umtausch von Führerscheinen ab.
Foto: Klaus Eppele/fotolia.com

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Der Umtausch ist nach Geburtsjahr beziehungsweise Ausstellungsjahr der Fahrerlaubnis gestaffelt, heißt es. Nach EU-Richtlinienvorgaben sollen damit bis zum 19. Januar 2033 alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden seien, in ein einheitliches und fälschungssicheres Führerscheindokument umgetauscht werden. Zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/126/EG habe die Bundesregierung durch Verkündung der 13. Änderungsverordnung der Fahrerlaubnisverordnung beschlossen, dass alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden seien, nach einem gestaffelten Zeitplan umzutauschen seien. Die Gültigkeitsdauer der umzutauschenden Führerscheine ende mit der jeweils genannten Frist. Die Gültigkeit des neuen Führerscheins sei auf 15 Jahre befristet. Deshalb empfehle das Straßenverkehrsamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, sich unbedingt an den Stufenfristenplan zu halten. „Um Wartezeiten zu vermeiden, raten wir, nicht schon vorfristig umzutauschen“, erklärt Ralf Lier, Leiter des Amtes für Straßenverkehr und Ordnung. Jedoch ist bei geplantem Auslandsaufenthalt der Umtausch in ein aktuelles Dokument bereits jetzt empfehlenswert. Für den Umtausch eines unbefristeten Führerscheins werde eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 24 Euro erhoben. Benötigt werde der Personalausweis oder Reisepass, der aktuelle Führerschein und ein biometrisches Passfoto. Wer im Besitz eines Nachweises über die Erteilung der Fahrerlaubnis (sogenannte „VK30“) sei, müsse diese ebenfalls vorlegen. Sofern der letzte Führerschein nicht vom Landkreis Oberspreewald-Lausitz beziehungsweise einer der vorherigen Gebietskörperschaften (Landkreis Senftenberg oder Calau, ehemalige Volkspolizei-Kreisämter Senftenberg oder Calau) ausgestellt worden sei, werde eine Karteikartenabschrift von der Behörde benötigt, die den Führerschein ausgestellt habet. Die EU-Umtauschpflicht beziehe sich nur auf den Führerschein als Nachweisdokument, die zugrundeliegende Fahrerlaubnis als solche gelte unbefristet. Beim Umtausch erfolge daher keine neue inhaltliche Prüfung. Alle gesetzlich vorgeschriebenen Besitzstände (Fahrerlaubnisklassen) des „alten“ Führerscheins werden in das neue Dokument übertragen, heißt es. Die Antragstellung könne ebenfalls entweder in der Fahrerlaubnisbehörde in Calau oder im zuständigen Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes (außer Altdöbern, Calau und Vetschau) erfolgen. Wer die Frist für den Umtausch verstreichen lasse, riskiere ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro.  Weitere Auskünfte zum Führerscheinumtausch erteilt die KFZ-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde des Amtes für Straßenverkehr und Ordnung mit Sitz in der Cottbuser Straße 26, 03205 Calau, erreichbar unter Telefon (03541) 870-3254 und -3251, Fax (03541) 870-3210 sowie per E-Mail an fuehrerscheine@osl-online.de.

Sprechzeiten der KFZ-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

• montags und freitags: 8.30 Uhr bis 12 Uhr • dienstags und donnerstags: 8.30 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr • mittwochs: keine Sprechzeit * Die Fristen zum Umtausch stehen in Tabellenform links oben zum Herunterladen bereit. * (PM/Landkreis Oberspreewald-Lausitz)


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