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Kegelbahn wieder für Privatpersonen freigegeben

Foto: Alexas_Fotos/ pixabay

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Seit Montag, dem 27. Juli, die Kegelhalle in Lübbenau unter Auflagen nun auch wieder für private Nutzer freigegeben. Aufgrund der aber immer noch andauernden Einschränkungen durch die Covid19-Pandemie sowie den Sturmschäden im benachbarten Sportlerheim kann jedoch die Kegelhalle aktuell noch nicht wie gewohnt, sondern nur unter Berücksichtigung bestimmter Vorgaben genutzt werden. Die Kegelbahnen an sich und der anliegende Vorraum stehen grundsätzlich zur Verfügung, wobei der Vorraum einer Mehrfachnutzung für Kegler, Fußballer und Sportplatzmitarbeiter unterliegt. Für die Kegler besteht aber während der genehmigten Nutzungszeit auch Nut-zungsvorrang. Eine zeitgleiche Belegung durch unterschiedliche Nutzer ist nicht gestattet. Es ist durch die Nutzer darauf zu achten, dass keine persönlichen Gegenstände im Vorraum zurückbleiben. Die Mitarbeiter des Sportplatzes reinigen den Raum täglich und desinfizieren die dort befindli-chen Tische und Stühle. Dennoch ist jeder Nutzer eigenständig dafür verantwortlich, die Hygienemaßnahmen einzuhalten und bei Bedarf vor, während und/oder nach der Nutzung die benutzten Gegenstände (Kugeln, Bedienerpult etc.) selbst zu desinfizieren und vor allem in regelmäßigen Abständen zu lüften. Das Covid19-Eindämmungskonzept, den Nutzungsantrag und den Vordruck für die Anwesenheitsliste finden Interessierte in der pdf-Datei »Sportstättennutzungsantrag« auf der Internetseite sport@luebbenau-spreewald.de möglich.


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