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Wasserentnahmen aus Spreewaldgewässern wieder möglich

Die rechtlich gestattete Wasserentnahme aus den Gewässern der Spree ist wieder zulässig. Die Untere Wasserbehörde hat die Allgemeinverfügung wieder aufgehoben, berichtet Janet Grund aus der Landkreisverwaltung des Landkreises Dahme-Spreewald (LDS).
Foto: fotolia.com

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Dies bestätige der kürzlich veröffentlichte Widerruf einer Allgemeinverfügung, die durch die Untere Wasserbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald am 10. September 2018 erlassen worden war. Mit dem nun veröffentlichten Amtsblatt 02/2019 trete diese Allgemeinverfügung wieder außer Kraft. Die damit verbundene Einschränkung des befristeten Eigentümer- und Anliegergebrauchs sowie von wasserrechtlich erlaubten Entnahmen aus Oberflächengewässern sei ab sofort widerrufen. Die aktuelle wasserwirtschaftliche Situation und Wetterprognose mache eine weitere Aufrechterhaltung nicht mehr erforderlich, informiert die Untere Wasserbehörde.  Nötig sei die Einschränkung aufgrund der anhaltend warmen und trockenen Wetterlage von Anfang April bis September 2018 geworden. Über eine Allgemeinverfügung des Landkreises Dahme-Spreewald war die befristete Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtung in der Zeit von 6 Uhr bis 21 Uhr untersagt. Diese Untersagung habe sich auf die Gemeinde Märkische Heide, das Amt Unterspreewald und das Amt Lieberose/Oberspreewald sowie die Stadt Lübben erstreckt.


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