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Notbetreuung in Lübbener kommunalen Kitas wieder werktäglich

Seit Wochenbeginn wird die Notbetreuung in kommunalen Kitas wieder werktäglich für alle anspruchsberechtigten Kinder angeboten. „Damit können wir nicht nur allen Eltern in systemrelevanten Berufen und Alleinerziehenden, sondern auch vor allem den Arbeitgebern unserer Stadt mehr Verlässlichkeit bieten“, sagt Bürgermeister Lars Kolan.
Foto: BeTa-Artworks/fotolia.com

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In der vergangenen Woche wurde aufgrund der hohen Betreuungsquote und der geltenden Hygiene-Regeln ein so genanntes Wechselmodell durchgeführt, bei dem sich die Kinder mit dem Kita-Besuch abwechseln mussten. „Verständlicherweise sorgte dies bei zahlreichen Eltern und Arbeitgebern für Ärger, weil Schichten etwa in Kliniken nicht mehr ausreichend besetzt werden konnten“, sagt der Bürgermeister. Die Ablösung dieses Modells wurde nun durch die in der Eindämmungsverordnung vom 8. Mai neu festgelegten Gruppengrößen (zum Beispiel Krippengruppen von fünf auf sechs beziehungsweise sieben Kinder) sowie eine weit ausgelegte Umsetzung von Hygienevorschriften (etwa Nutzung von Durchgangsräumen) möglich. Betreuungsquote von 57 Prozent Alle Kitas können dieses Angebot nur unter engstem Personaleinsatz aufrechterhalten. Künftige Krankmeldungen von Erziehern können dazu führen, dass Öffnungszeiten in einzelnen Gruppen eingeschränkt werden müssen. Für die Kita eines freien Trägers, die das Wechselmodell zuerst eingeführt hatte und immer noch danach arbeiten muss, ist die Stadt nun bei der Suche nach weiteren Räumlichkeiten behilflich. Während landesweit über eine Betreuungsquote von 30 Prozent gesprochen wird, beträgt diese in Lübben als Verwaltungs- und Gesundheitsstandort 57 Prozent (Stand: 11. Mai). In Lübben befinden sich unter anderem der Hauptsitz der Kreisverwaltung sowie drei Kliniken und zahlreiche weitere Einrichtungen des Gesundheitswesens, weshalb viele Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten. Deshalb überstieg zuletzt die Zahl der Anspruchsberechtigten die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze (unter den Bedingungen der aktuellen Hygienestandards). Personal wird gesucht Zur langfristigen Sicherung der Kinderbetreuung, auch wenn der eingeschränkte Regelbetrieb für alle Kinder beginnt, akquiriert das zuständige Sachgebiet weiterhin geeignetes und für die Kinderbetreuung zugelassenes Personal, etwa von anderen Trägern im Sozialen Bereich. Außerdem wird die Nutzung beispielsweise von Dorfgemeinschaftshäusern für die Betreuung größerer Kinder geprüft und vorbereitet. Ab wann welche Form und welcher Umfang von Betreuung über die Notbetreuung hinaus zu leisten ist, ist derzeit unklar. Auch, unter welchen Hygiene-Vorschriften dies geschehen soll, ist offen. „Wir erhoffen uns da vom Land und nachgeordnet vom Landkreis sehr bald konkrete Informationen und Anforderungen“, stellt Bürgermeister Lars Kolan klar. „Ohne eine Lockerung der Hygienevorschriften und Gruppengrößen gibt es in unseren Einrichtungen keinen Spielraum mehr.“ Auch ein vereinfachtes Prozedere bei der Personalakquise könnte kurzfristig helfen, den Bedarf zu decken. (PM/Stadt Lübben)


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