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Kohleausstieg: Zügiges Gesetzgebungsverfahren muss folgen

Die Industrie- und Handelskammern (IHK) Cottbus und Dresden reagieren auf die Einigungen im Kohleausstieg zwischen der Bundesregierung und den vier Braunkohle fördernden Bundesländern Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt.
Foto: Benita Welter/Pixabay

Foto: Benita Welter/Pixabay

Der konkrete Ausstiegsfahrplan schaffe nun endlich Planungssicherheit für die Beschäftigten in den brandenburgischen und sächsischen Kraftwerken, Tagebauen und Energieversorgungsunternehmen.

Dr. Detlef Hamman, Hauptgeschäftsführer der IHK Dresden:
„Für die Lausitz bedeuten die verabredeten Einigungen einen um rund zehn Jahre vorgezogenen Kohleausstieg. Mit dem vorgelegten Stillegungspfad wird sich in der Lausitz bereits bis 2030 rund die Hälfte der durch die Energiewirtschaft generierten Wertschöpfung reduzieren. Der bisherige Entwurf des Strukturstärkungsgesetzes beinhaltet aber erst wenige wirklich effektive Pläne, wie dieser Verlust mit neuen Wirtschaftsstrukturen und Arbeitsplätzen kompensiert werden kann. Die Versorgungsleistungen für Arbeitnehmer sind zu begrüßen, wichtiger noch sind aber Maßnahmen, die neue industrielle Arbeitsplätze in der Region entstehen lassen können. Gelingt es nicht, diese Perspektiven aufzuzeichnen, droht die Gefahr einer erneuten Abwanderung aus der Lausitz mit all ihren weiteren Folgen.“

Zwar bieten die vorgesehenen Infrastrukturmaßnahmen langfristig eine Möglichkeit, die Region standortpolitisch attraktiver zu gestalten. Nach deutschem Planungsrecht werden diese Projekte aber nicht vor 2030 abgeschlossen sein. Die IHK Cottbus und Dresden erwarten daher, dass der Bund zu seiner vielfach getätigten Aussage steht, zuerst alternative Wirtschaftsstrukturen zu schaffen und erst danach die Kraftwerke stillzulegen.

Marcus Tolle, Hauptgeschäftsführer der IHK Cottbus:
„Nun bedarf es auch klarer Aussagen in einem gut gemachten Strukturstärkungsgesetz, um weitere Planungssicherheit zu erzeugen. Wir hoffen, dass sich Bundestag und Bundesrat auch damit noch im 1. Quartal 2020 befassen. Die Forderungen der Lausitz zur Überarbeitung des bisherigen Entwurfs wurden breit an die Politik herangetragen. Was wir brauchen sind Investitionsanreize. Die Kohleregionen müssen zum EU-Ziel1-Fördergebiet erklärt werden. Zudem bedarf es rechtsverbindlicher Regelungen zwischen Bund und Kohleländern. Ein Monitoring hinsichtlich der Entwicklung der Stromversorgung, Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft sowie der Strukturentwicklung ist nötig, um nachsteuern zu können.“ (PM/IHK Cottbus & Dresden) Die wesentlichen Punkte der Einigung:

  • Möglichkeit eines vorzeitigen Ausstiegs aus der Kohleverstromung bereits im Jahr 2035
  • Verzicht auf die Nutzung des Braunkohletagebaus Hambacher Forst
  • zusätzliche Gaskraftwerke an den bisherigen Kraftwerkstandorten
  • Einführung eines Anpassungsgeldes für Beschäftigte in Kohlekraftwerken sowie im Braunkohletagebau
  • Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen: Finanzhilfen und Strukturstärkung in Höhe von 40 Milliarden Euro bis 2038
  • Ergänzung des Gesetzentwurfs zur Strukturstärkung um weitere Maßnahmen wie ein Innovationszentrum Universitätsmedizin in Cottbus, neue Helmholtz-Zentren in der sächsischen Lausitz und im mitteldeutschen Revier, sowie ein „Helmholtz-Cluster für nachhaltige und infrastrukturkompatible Wasserstoffwirtschaft“ in Jülich
  • Neue Förderrichtlinie für stromintensive Unternehmen
(Quelle: © 2020 Presse- und Informationsamt der Bundesregierung)


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