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Vogelgrippe ist ganzjährig präsent

Landkreis SSOE. Geflügelhalter in ganz Deutschland müssen sich dauerhaft auf den Schutz ihrer Bestände einstellen, denn die Vogelgrippe ist schon längst keine saisonale Erscheinung mehr.

Hausgeflügel-Bestände sind ganzjährig durch die Vogelgrippe gefährdet.

Hausgeflügel-Bestände sind ganzjährig durch die Vogelgrippe gefährdet.

Bild: Pixabay

Allein im Zeitraum vom 1. Dezember 2022 bis 6. Januar 2023 wurden in ganz Deutschland 74 Geflügelpest-Ausbrüche bei Hausgeflügel gemeldet. Die meisten waren auf Verschleppungen durch Geflügelausstellungen zurückzuführen. Mit Ausnahme des Saarlandes sind mittlerweile alle Bundesländer betroffen.

 

Ausstellungen sind häufig der Auslöser

 

In Zusammenhang mit mindestens drei Geflügelausstellungen und dem Verkauf von Rassegeflügel im November 2022 wurden mehr als 80 Ausbrüche bei überwiegend nicht gewerblich gehaltenem Geflügel verzeichnet. Besonders betroffen war Mecklenburg-Vorpommern aufgrund einer Rasse- und Hobbygeflügelschau Ende November 2022 in Demmin, die zu Verschleppungen in mehrere Bundesländer führte. Auch der Landkreis Bautzen war mit zwei Ausbrüchen betroffen. Die Schutz- bzw. Überwachungszone erstreckte sich zum Ende des letzten Jahres bis in den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.

 

Wildvögel als Infektionsquelle

 

Wildvögel spielen weiterhin als Infektionsquelle eine große Rolle. Insgesamt wurden seit Anfang Dezember 2022 bis Anfang Januar 33 Infektionsfälle bei Wildvögeln bestätigt. Es handelt sich überwiegend um tot oder krank aufgefundene Wildgänse, Wildenten, Schwäne und vereinzelt Reiher, Kormorane, Möwen sowie Greif- und Watvögel.

 

Schutzmaßnahmen

 

Oberste Priorität hat der Schutz des Hausgeflügels vor einem Eintrag und der möglichen weiteren Verbreitung von Vogelgrippe-Infektionen. In Zoos und Geflügelhaltungen, insbesondere mit Auslauf- und Freilandhaltung, sollten die Schutzmaßnahmen geprüft und notfalls optimiert werden. Stalltungen und Gehege müssen gegen ein Eindringend von Wildvögeln, Ungeziefer und Schadnager gesichert sein, ebenso müssen Futter, Gerätschaften und Arbeitskleidung sicher aufbewahrt und regelmäßig gereinigt werden.

Ein Zukauf von Tieren sollte nur aus gesicherten Beständen erfolgen. Bei erhöhten Verlusten ist das Veterinäramt zu informieren.

 

Kadaver-Meldungen

 

Werden Wildvogelkadaver (Wasser- oder Greifvögel) gefunden, sind diese zur Untersuchung dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (Tel. 03501 / 5152401 oder per Mail an lueva@landratsamt-pirna.de) zu melden.


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