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Kreisrätin wider Willen?

Eine junge Politikerin der Grünen kandidiert erfolgreich für den Kreistag und will gleich in der ersten Sitzung ihr Mandat loswerden. Was ist da schiefgelaufen?
Lydia Engelmann. Foto: D. Förster

Lydia Engelmann. Foto: D. Förster

Letzten Montag (19. August) kam der neue Kreistag das erste Mal nach der Kreistagswahl im Mai zusammen. Viele neue Gesichter waren zu sehen, u.a. auch das von Lydia Engelmann. Die 29-Jährige schaffte für die Grünen den Sprung ins Landkreisparlament. Insgesamt 1070 Wählerinnen und Wähler hatten dafür gesorgt. Dann die Überraschung: In einem der ersten Tagesordnungspunkte mussten die Kreisräte über den »Nichteintritt« von Frau Engelmann in den Kreistag befinden. In der Begründung hieß es sinngemäß, dass Frau Engelmann aufgrund ihrer Wahl in den Freitaler Stadtrat und ihrem Referendariat zeitlich so beansprucht ist, dass sie ihr Mandat als Kreisrätin nicht im genügenden Umfang wahrnehmen könne.  Hätte man das nicht vorher wissen können? »Das mag so aussehen. Allerdings habe ich tatsächlich für zwei Mandate kandidiert – auf dem 1. Listenplatz zur Kreistagswahl und auf dem 3. Listenplatz als Unterstüzungskandidatin zur Stadtratswahl. Als kommunalpolitische Newcomerin war es für mich, genauso wie für meinen Umfeld absolut unerwartet, dass ich beim ersten Anlauf gleich beide Mandate erringe und hierbei sogar noch einen Listenkandidaten überhole«, teilt Lydia Engelmann schriftlich auf Nachfrage mit. Weiter schreibt sie: »Nur frage ich mich, wie ich zwei Mandate und ein Referendariat in der gebotenen Tiefgründigkeit ausüben soll, ohne dass eines davon leidet. Ich gehöre nicht zu den Menschen, die Dinge halbherzig angehen. Um dem vorzubeugen habe ich lange mit mir gerungen und mich letztendlich dafür entschieden, das Mandat mit einer weiblichen Nachrückerin abzugeben, um meinem Wahlversprechen ´mehr Frauenpower für Freital´ auch im kommunalpolitischen Alltag in der gebotenen Ernsthaftigkeit gerecht zu werden.« Der Kreistag jedenfalls sah mehrheitlich keinen wichtigen Grund* vorliegen, um die Freitalerin aus dem Ehrenamt zu entlassen. Was wichtige Gründe sind regelt die »Sächsische Landkreisordnung«.  Wie geht sie nun damit um? »Zum Glück kann ich mich sowohl im Stadtrat als auch im Kreistag auf die Rückendeckung meiner Fraktionen verlassen, die mich darin unterstützen werden, dass ich meine Ausbildung auch trotz der beiden Mandate zu einem guten Ergebnis führen kann. Ist dieses Ziel erreicht, wird die Arbeit in Stadtrat und Kreistag nochmal intensiviert werden können«, so Engelmann. *wichtiger Grund: Neben dem Alter (65 Jahre) oder anhaltender Krankheit gibt es in der Sächsischen Landkreisordnung auch die Option, aufgrund der eigenen Berufs- oder Erwerbstätigkeit das Mandat an den Nagel zu hängen. Das letzte Wort hat der Kreistag.


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