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Wasserentnahmen verboten

Foto: pixabay

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Nicht nur Blumen und Gemüsepflanzen sind während der derzeit herrschenden Wetterlage vom Austrocknen bedroht, auch die in den Gewässern lebenden Tiere und Pflanzen. Die Wasserführung in den Gewässern des Landkreises ist vielerorts bereits stark zurückgegangen. Eine wesentliche Entschärfung der Niedrigwasserlage ist derzeit nicht in Sicht. Da die Temperaturen weiter sommerlich bleiben, werden eventuelle Niederschläge wahrscheinlich nur lokal und kurzzeitig für Entspannung sorgen. Da diese angespannte Situation nicht noch durch Wasserentnahmen verschärft werden darf, hat der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zum 12. August eine Allgemeinverfügung erlassen. Sie verbietet die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern zu Bewässerungszwecken bis einschließlich 30. September. Die Untersagung erstreckt sich außerdem auf rechtlich zugelassene Wasserentnahmen, zum Beispiel zum Zwecke der Bewässerung, auch in der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und dem Gartenbau. Das Schöpfen mit Handgefäßen im Rahmen des Gemeingebrauches ist davon nicht betroffen. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 50.000 Euro.


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