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Roberto Rink

Sonderrechte für die Bundespolizei?

Landtagsabgeordneter richtete pikante Frage zum »gemeinsamen Speisen« der Einsatzkräfte an den Landrat.
Die Bundespolizisten genossen bis zur Anfrage Sonderprivilegien.                                                          Foto: Archiv

Die Bundespolizisten genossen bis zur Anfrage Sonderprivilegien. Foto: Archiv

Der Landtagsabgeordnete Ivo Teichmann (AfD), aus dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, richtete am 8. April 2021 einen Brief an das Landratsamt und den Landrat Michael Geisler, in dem er die Unterbringung von Einsatzkräften der Bundespolizei in Hotels und Pensionen in Pirna ansprach. Bundespolizisten speisten zusammen Dabei ist das gemeinsame Speisen in den Gasträumen der Unterbringungen beobachtet worden, was den Festsetzungen der Corona-Schutz-Verordnung widerspricht. Teichmann fragte nach der in diesem Falle angewandten Ausnahmegenehmigung und warum die Einsatzkräfte nicht dezentral in ihren Zimmern die Speisen zu sich nehmen würden. Denn das Verwaltungsgericht Dresden hatte bereits im Februar geurteilt, dass Frühstücksräume aus Corona-Schutz-Gründen für die Hotelgäste tabu bleiben.
Am 12. April antwortete Landrat Michael Geisler (CDU) darauf, dass deren Rechtsauffassung auf einer älteren vom Februar 2021 fuße und damit nicht mehr Bestand habe. »Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass hier eine fehlerhafte Rechtsauslegung zu Grunde liegt«, heißt es weiter. Den betroffenen Gastronomen sollte nun die geänderte Rechtsauffassung übermittelt werden.
 
Gemeinsames Speisen untersagt Eine Anfrage an den Verwaltungsstab Covid-19 im Landratsamt am 19. April zur nun ausgeführten Praxis ist wie folgt beantwortet worden: »Mit der Übermittlung der geänderten Rechtsauffassung an den Gastronomen wurde die Ausnahmegenehmigung widerrufen. Demnach ist es den Einsatzkräften untersagt, ihre Mahlzeiten im Restaurant einzunehmen. Wie genau die Einsatzkräfte nun ihre Mahlzeiten einnehmen, ist dem Landratsamt nicht bekannt.«


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