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Roberto Rink

Schnelle Fluthilfe?

Ende Juli kam es im Landkreis aufgrund starker Niederschläge zu Hochwasserschäden in Millionenhöhe. Seitdem sind etliche Hilfen beschlossen worden. Doch kommen diese auch an?
Helmut Paul, Anwohner des Hirschgrundes in Schöna, steht nach der Flut im Juli 2021 vor den Totholz- und Geröllhaufen am unteren Lauf des Mühlgrundbaches. Seit Jahren weist er auf die Beräumung des Baches hin, was seiner Meinung nach das Schadensausmaß deutlich verringert hätte. Foto: D. Förster

Helmut Paul, Anwohner des Hirschgrundes in Schöna, steht nach der Flut im Juli 2021 vor den Totholz- und Geröllhaufen am unteren Lauf des Mühlgrundbaches. Seit Jahren weist er auf die Beräumung des Baches hin, was seiner Meinung nach das Schadensausmaß deutlich verringert hätte. Foto: D. Förster

Das Sächsische Kabinett beschloss am 21. September ein umfangreiches Richtlinienpaket zur Beseitigung der Starkregen- und Hochwasserschäden vom Juli 2021. Dieses regelt allerdings zunächst nur die Voraussetzungen für die Bewilligung von Hilfsmaßnahmen und deren Umsetzung. Dabei entsprechen die Fördersätze den Vorgaben des Bundes: Betroffene Unternehmen und Privathaushalte erhalten einen Fördersatz von bis zu 80 Prozent, öffentliche Einrichtungen sowie Maßnahmen an der Infrastruktur werden mit bis zu 100 Prozent gefördert. Grundlage für diese Richtlinie ist die vom Freistaat mit dem Bund am 10. September geschlossene »Verwaltungsvereinbarung zur Aufbauhilfe«, welche den Umfang und die Bedingungen der Bundeshilfen beinhaltet. Auf den Freistaat entfallen rund 144 Millionen Euro. Diese Gelder stammen aus dem Solidaritätsfonds »Aufbauhilfe 2021«. Beantragungen sind bei der Sächsischen Aufbau – Förderbank (SAB) einzureichen und noch bis zum 30. Juni 2023 möglich. Der für die Sächsische Schweiz direkt gewählte Ivo Teichmann (AfD) hat als Mitglied des Haushaltsausschusses im Sächsischen Landtag »die zügige und unbürokratische Hilfe nach den jüngsten Überschwemmungsschäden im Haushaltsausschuss gegenüber dem Finanzminister thematisiert und auf die Probleme und den sofortigen Hilfsbedarf, insbesondere in der so stark betroffenen Gemeinde Reinhardtsdorf-Schöna, hingewiesen.« Prof. Roland Wöller (CDU), der neben seinem Direktmandat für den Landkreis auch Sächsischer Innenminister ist, sprach davon, dass nach der Etablierung eines Förderinstrumentariums »die Hilfsgelder schnell an die Betroffenen ausgezahlt werden können. Die Interministerielle Arbeitsgruppe Wiederaufbau 2021 ist beauftragt, hierzu die betroffenen Landkreise und Gemeinden zu informieren.« Aus dem Landratsamt heißt es: »Unmittelbar nach den Ereignissen im Juli 2021 haben Kommunen, Landkreis und Freistaat sowie zahlreiche Bürgerinnen und Bürger dazu beigetragen, dass Grundstücke beräumt sowie Straßen, Wege und Gewässer zumindest provisorisch gesichert werden konnten. Dafür haben Landkreis und Kommunen schon jetzt Aufwendungen in Millionenhöhe geleistet.« Mangel an Vorkehrungen und Sofortmaßnahmen Doch nicht überall sind Sofortmaßnahmen ergriffen worden bzw. führten behördliche Versäumnisse zu einem erheblich größeren Schadensausmaß. So fühlen sich die Anwohner des Hirschgrundes in Schöna allein gelassen. Helmut Paul ist einer dieser Anwohner. Er beklagt, dass im Bachbett des Mühlgrundbaches immer wieder tote Bäume landen. Er habe etliche Male die Behörden, wie das Bauamt, zu einer Beräumung aufgefordert. Doch es sei nichts passiert. Die Flut hat nun das Bachbett von den Bäumen beräumt, Pflaster und Stützmauern mitgerissen und den Radweg zerstört. Die Häuser an der Elbe sind nun vom Dorf abgeschnitten. Das kanalisierte Bachbett zwischen Bahnviadukt und Elbe ist weiter von Steinmassen blockiert. Diese müssen umgehend beräumt werden. Das mache ihn wütend, da er befürchtet, dass es bei einem nächsten Hochwasser zu ähnlichen Schäden kommen wird und vielleicht sogar die Bahnbrücke beschädigt werden könnte. Ein ähnliches Bild zeigt sich am Krippenbach, wo Bäume und Verunreinigungen des Baches zu erheblichen Schäden führten


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