Roberto Rink

Landtag lehnt Kreisel ab!

Der Sächsische Landtag schmettert Petition zum Bau eines Kreisels am Anschluss Sonnenstein der Südumfahrung ab.

Der Landtag hat am 18. November die Beschlussempfehlung zur Ablehnung der von der BI »Ampel-no-Kreisel-go« eingereichten Petition zum Bau eines Kreisels ohne Gegenstimmen als Paket angenommen. Das heißt, es gilt der umstrittene Planfeststellungsbeschluss und nach diesem wird gebaut, voraussichtlich im 4. Quartal 2022 beginnen die Arbeiten an der neuen Kreuzungsanlage. Der Sächsische Landtag ist gemäß der sächsischen Verfassung für die Kontrolle der Regierung zuständig. Die Staatsregierung ist verpflichtet, dem Landtag Rede und Antwort zu stehen. »Mit unserer Petition wurde jedoch anders verfahren. Jeder Petition wird ein Bearbeiter zugeteilt, den die Regierung bestimmt. Als weiteres holt der Petitionsausschuss über das zuständige Staatsministerium bei den betroffenen sächsischen Behörden eine Stellungnahme zu ihrem Anliegen ein. In unserem Falle sollte das Sächsische Ministerium für Arbeit, Wirtschaft und Verkehr (SMWA) eine Stellungnahme zu seiner von uns ja kritisierten Arbeit abgeben und der Petitionsausschuss müsste das dann bewerten. Wie soll das als Kontrolle der Regierungsarbeit gehen? Wie soll da ein neutrales Ergebnis herauskommen, wenn der Kritisierte sich selbst beurteilen darf? Gegen dieses Vorgehen wurde sofort ein Widerspruch wegen Befangenheit eingelegt, der auch entgegengenommen wurde«, sagt Gottfried Gäbel von der BI. Einflussnahme durch Ministerium Die BI erkannte beim Vorliegen der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses an den Landtag, dass sich das SMWA daran nicht gehalten und damit die Abgeordneten beeinflusst hat. Das SMWA gehe zudem nicht auf den eigentlichen Sinn und Zweck der Petition ein, nämlich die Errichtung einer dem Bundesfernstraßengesetz entsprechenden Knotenpunktform  Kreisverkehr, sondern beharrt weiter auf der nicht leistungsfähigen Lichtsignalanlage (LSA). Für diese gilt laut Planfeststellungsbeschluss eine gutachterlich bestätigte Durchlassfähigkeit einer LSA-gesteuerten Einmündung am Sonnenstein, die weniger als 300 KFZ/h von Königstein aus annimmt, es müssten aber 340 KFZ/h sein. »Dieses Gutachten ist sachlich und fachlich abzulehnen, ist aber als Bestandteil des Planfeststellungsbeschlusses aufgenommen worden«, mahnt Gäbel. Weiterhin weißt die B172 eine von Kreiseln geprägte Streckencharakteristik auf, welche durch den Bau der LSA nicht eingehalten werden kann. Die BI wirbt dafür, eine Ablehnung des Landtagsbeschlusses zum Bau der Ampel mitzuteilen: Sächsischer Landtag, Verwaltung, Postfach 11 01 33, 01330 Dresden bzw. post@slt.sachsen.de


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