Seitenlogo
Roberto Rink

IPO: Abstimmen, bis das Ergebnis passt?

Am 6. Oktober ist auf der IPO-Zweckverbandssitzung der IPO-Haushalt 2021, welcher am 21. Juli zunächst abgelehnt worden ist, in einer erneuten Abstimmung beschlossen worden. Die »Bürgervereinigung Oberelbe IPO Stoppen« übt harte Kritik an dieser Praxis und legt Widerspruch zum IPO-Haushalt ein.
Protest gegen den geplanten IPO am 6. Oktober vor der Goetheschule in Heidenau. SEP-Vorsitzender Christian Flörke und Pirnas OB Klaus-Peter Hanke (Bildmitte) gehen an den Bannern vorbei.          Foto: privat

Protest gegen den geplanten IPO am 6. Oktober vor der Goetheschule in Heidenau. SEP-Vorsitzender Christian Flörke und Pirnas OB Klaus-Peter Hanke (Bildmitte) gehen an den Bannern vorbei. Foto: privat

Die Pannenserie beim IPO-Zweckverband reißt nicht ab. Ein »Geschmäckle« hatte es bereits, als die Bürgermeister von Dohna und Heidenau, zulässig nach »geänderter« Rechtsauffassung des Landratsamtes, sich gegen das NEIN ihrer Stadträte, bei der Abstimmung zum IPO-Haushalt 2021 enthielten. Bei der Abstimmung des IPO-ZV am 21. Juli 2021 ging man beim Verband anfänglich davon aus, dass die sechs JA-Stimmen aus Pirna die jeweils drei ENTHALTUNGEN aus Dohna und Heidenau überstimmen würden. Aus Unkenntnis der eigenen Satzung hatte Bürgermeister Jürgen Opitz (CDU) übersehen, dass eine Zwei-Drittel-Mehrheit für die Zustimmung zum IPO-Haushalt nötig gewesen wäre. Der Haushalt 2021 war somit abgelehnt. Kritik an erneuter Abstimmung Die Bürgervereinigung IPO Stoppen kritisiert die erneute Abstimmung »bis das Ergebnis für den Zweckverband passt«. Denn obwohl es eine gültige Abstimmung des Heidenauer Stadtrates gegeben hat, ließ Bürgermeister Opitz zum ungeänderten Entwurf des IPO-Haushaltsplanes in Heidenau erneut abstimmen. Dazu kommt, dass dieser Abstimmung keine weitere inhaltliche Diskussion vorausgegangen war und die Stadtentwicklungsgesellschaft Pirna (SEP) kürzlich kostensteigernde Umplanungen veröffentlicht hatte. Die Bürgervereinigung beanstandet damit auch die Verletzung »grundlegender demokratischer Regeln«, indem nur Heidenau abstimmen musste, weil deren Stimmen noch »gebraucht« wurden, nicht aber Dohna und Pirna erneut abstimmen durften.     Die zweifelhafte Taktik vom ZV ging auf, der Heidenauer Stadtrat stimmte am 30. September für eine Genehmigung des Haushaltes. Hierbei sei aber die Frage erlaubt, warum einige Stadträte sich nunmehr anders entschieden, obwohl es im Haushaltsplan keine Änderungen gab? Demo am 6. Oktober Am Tag der IPO-Zweckverbandsversammlung in der Heidenauer Goetheschule, fand ab 16 Uhr eine Demonstration gegen den Bau des Industrieparks Oberelbe statt. Dabei kamen rund 15 Personen vor dem Schulgebäude zusammen, die ihren Protest mit Schildern und Bannern zum Ausdruck brachten. Die Demo war kurzfristig am Abend vor der Verbandssitzung von der Heidenauer Wellenlänge angemeldet worden. Kritik vom BUND Sachsen Auch der BUND übt harsche Kritik an der »Rangelei um den unnötigen Industriepark«. Felix Ekardt, Vorsitzender des BUND Sachsen, sagt dazu: »Wird jetzt so lange abgestimmt, bis das Ergebnis stimmt? Offenbar gibt es ja Zweifel an der Qualität des Haushalts, sonst hätte er gleich beim ersten Mal die erforderliche Mehrheit gefunden. Und an der Qualität kann ja gezweifelt werden, wenn Grunderwerb und Bauplanungsleistungen geplant sind, während sich überall die Stimmen mehren, die einen endgültigen Stopp der Planungen angesichts der vielen ökologischen Probleme fordern.« Bürgervereinigung legt Widerspruch zum Haushaltsplan ein Die Bürgervereinigung »Oberelbe IPO Stoppen« geht bei der Beurteilung des Zustandekommens der Haushaltsatzung nun den juristischen Weg. Sie wird Widerspruch zum IPO-Haushaltsplan 2021 einlegen, der ihrer Meinung nach durch den Verbandsvorsitzenden Opitz (CDU) »durchgepeitscht« worden ist.
Die Bürgerinitiative zusammen mit den IPO-Verbandsräten (!) Sebastian Gilbert (Pirna) und Thomas Klingner (Dohna) beanstanden das rechtmäßige Zustandekommen der Haushaltsatzung. Für die umfassende rechtliche Prüfung wird sie dabei durch eine renommierte Rechtsanwaltskanzlei aus München unterstützt. Die Rechtsaufsichtsbehörde im Rahmen der Kommunalaufsicht soll dabei das Beschlussverfahren und den Inhalts des Haushaltplanes überprüfen. Kritikpunkte Kristisiert wird dabei unter anderem die Missachtung der Beteiligungs-, Informations- und Budgetrechte von Stadt- und Verbandsräten. Zudem gebe es formale Unzulänglichkeiten bei der Beschlussfassung zur Haushaltsatzung und zum Haushaltplan 2021, dabei wird insbesondere die Rechtmäßigkeit der Neuabstimmung ohne inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Haushaltsplan in Heidenau in Frage gestellt. Weiterhin wird beanstandet, dass keine transparente sowie aktuelle Kostenschätzung vor,liegt die in der Haushaltsatzung berücksichtigt wurde.
Zudem wird angeregt, in einem parallelen Verfahren die Art und Weise der Geschäftsführung des Verbandsvorsitzenden und seiner Stellvertreter einer umfassenden rechtlichen und fachlichen Prüfung zu unterziehen.


Meistgelesen