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Neuigkeiten für Prämiensparer

Verbraucherzentrale plant weitere Schritte für enttäuschte Sparkassenkunden.
Foto: Archiv

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In diesen Tagen hat die Verbraucherzentrale Sachsen eine Musterfeststellungsklage beim Oberlandesgericht Dresden gegen die Sparkasse Meißen eingereicht. Damit wird auch das Register eröffnet, in welches sich Prämiensparer eintragen können, um für die Auszahlung ihrer erwirtschafteten Zinsen zu kämpfen, diese wurden aus Sicht der Verbraucherschützer über viele Jahre zum Nachteil der Sparenden angepasst. Der Sachverhalt Vermutlich mehrere Tausend Prämensparverträge wurden in den vergangenen Jahren auch von der Sparkasse Meißen gekündigt. Sie enthalten - nach Ansicht der Verbraucherschützer - eine unwirksame Zinsanpassungsklausel, die dafür sorgt, dass die Sparer weniger Zinsen ausgezahlt bekommen, als ihnen zustehen. Dabei geht es selbst im Einzelfall um mehrere Tausende Euro. Die Zeit drängt Durch die drohende Verjährung der Ansprüche Ende Dezember 2020, heißt es schnell zu handeln. »Für Betroffene tickt die Uhr, denn zum Jahresende droht die Verjährung der Ansprüche«, erklärt Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen. »Durch die Beteiligung an der Musterfeststellungsklage wird einerseits die Verjährung gehemmt und andererseits mit geringem Aufwand die Chance beträchtlich erhöht, das Geld noch zu bekommen«, so Eichhorst weiter. Hohe Streitsummen Durch lange Vertragslaufzeiten dreht es sich bei den Zinsansprüchen zumeist nicht um kleine Beträge. Im Durchschnitt wurden aus Sicht der Verbraucherzentrale Sachsen pro Sparvertrag 4.700 Euro zu wenig gezahlt. Ein Ehepaar aus der Nähe von Riesa hat sogar Zinsansprüche in Höhe von 13.000 Euro. Ihnen wurde von der Sparkasse ein Vergleich angeboten. Gezahlt werden sollten 1.300 Euro. Für die Betroffenen ein schlechter Witz und ein Schuldeingeständnis (?) Sie haben abgelehnt und schließen sich der Klage an. Sie, wie 250 weitere Sparer haben ihre Verträge vor diesem Hintergrund von der Verbraucherzentrale prüfen lassen. Für die Beteiligung an der Klage gibt es für Interessierte verschiedene Möglichkeiten. Die Eintragung in das Klageregister des Bundesamtes für Justiz ist kostenfrei und ab Eröffnung in etwa vier Wochen für alle selbstständig möglich. »Weil die Eintragung rechtssicher sein sollte und nicht ganz unkompliziert ist, bietet die Verbraucherzentrale zum Preis von 38,99 Euro die Eintragung ins Register an. Das kann mit einer Vollmacht auch ab sofort beauftragt werden«, erklärt Karolin Reiber, Verbraucherschützerin in Meißen. Um möglichst viele Menschen aus dem Einzugsgebiet der Sparkasse zu erreichen, bieten die Verbraucherschützer Informationsveranstaltungen an. So zum Beispiel zwei Mal im Monat in Riesa und Großenhain. Die genauen Daten sind online einsehbar. Es ist bereits die fünfte Musterklage der Verbraucherzentrale Sachsen. Sie hat bereits Klagen gegen die Sparkassen Leipzig, Erzgebirge, Zwickau und Vogtland eingereicht. Die ersten Urteile des Oberlandesgerichtes fielen meist verbraucherfreundlich aus, werden aber in nächster Instanz am Bundesgerichtshof erst 2021 zu einem Ergebnis führen. Termine: Termine können online unter   gebucht oder telefonisch unter 0341/6962929 vereinbart werden.


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