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Im Namen der Sparer

Die Verbraucherzentrale der Region regt eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Leipzig an. Der Vorwurf: Prämiensparern wurde gekündigt. Die Zinsen fielen niedriger aus.
Aus Sicht der Verbrauicherschützer muss die Sparkasse Leipzig nach bessern und Zinsen nachzahlen. Jetzt gibt es eine Musterfeststrellungsklage. Foto: Archiv

Aus Sicht der Verbrauicherschützer muss die Sparkasse Leipzig nach bessern und Zinsen nachzahlen. Jetzt gibt es eine Musterfeststrellungsklage. Foto: Archiv

Vor etwa zwei Jahren haben viele treue Prämiensparer der Sparkasse Leipzig die Kündigung für ihre Festverzinslichen Sparverträge erhalten. Nach der Prüfung der Verbraucherzentrale ging dabei nicht alles mit (ge-)rechten Dingen zu. Die Sparkasse habe sich nicht an die vorgeschriebenen Kriterien gehalten. Die Zinsanpassungen wurden auf Seiten der Kunden nicht ordnungsgemäß berechnet. Mit Hilfe der Verbraucherschützer können sich die Betroffenen relativ einfach beim Bundesjustizamt registrieren und so als Verfahrensbeteiligte auftreten. Dafür wird lediglich eine pauschale Gebühr von 40 Euro fällig. Das restliche Verfahren ist dann für die Beteiligten kostenlos. Die Meißner Verbraucherschützer hoffen auf eine Signalwirkung aus Leipzig, die sich dann auf alle Sparkassen auswirkt. Für die Betroffenen aus dem Landkreis heißt es dranbleiben, denn nächstes Jahr endet die Verjährung in den Fällen, die 2017 ihre Kündigung erhalten haben. Rechtsberaterin Katrin Thinius hofft von Seiten der Sparkasse auf einen Verjährungsverzicht bis der Fall vor Gericht geklärt werden konnte, das wäre nur fair den Kunden gegenüber. Die Musterfeststellungsklage endet dann für die Kunden entweder mit einem Vergleich oder einem rechtskräftigen Urteil. In jedem Fall sollte es einen Ausgleich bzw. eine Nachzahlung der zu wenig ausgezahlten Zinsen geben. Pro Vertrag geht es dabei um die erhebliche Summe von 2000 bis 3000 Euro. Deshalb sollten sich die Betroffenen auch nicht unter Druck setzen lassen oder mit einem Bruchteil ihrer Forderung abspeisen lassen, rät die Leiterin der Meißener Beratungsstelle, Karolin Reiber. Übrigens, läuft auch eine Musterfeststellungklage im Abgas-Skandal. Dieses Rechtsinstrument wurde 2018 eingeführt, um diesen Betroffenen ohne finanziellen Aufwand zu ihrem Recht zu verhelfen. 


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