Seitenlogo
pm/asl

Anordnung zur Aufstallung von Geflügel

Foto: pixabay

Foto: pixabay

Zum Schutz vor der Aviären Influenza (Geflügelpest) hat das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreises Meißen in dieser Woche eine Allgemeinverfügung erlassen. In den darin aufgelisteten Gebieten muss das Geflügel seit Mittwoch, 13. Januar 2021 gemäß der Bekanntmachung aufgestallt werden. Dadurch wird das Risiko minimiert, dass Wildvögel die Geflügelpest in Hausgeflügelbestände eintragen. Einen Nachweis des Virus der Geflügelpest gab es im Landkreis Meißen zuletzt im Jahr 2017, allerdings nicht bei Hausgeflügel. Die Allgemeinverfügung ist auf der Website des Landkreises Meißen www.kreis-meissen.de unter Aktuelles – Bekanntmachungen zu finden


Meistgelesen