Seitenlogo
as

WhatsApp-Polizei?

Ein Vorladungsschreiben der Polizeidirektion Görlitz landet in den sozialen Netzwerken. Der Tatbestand: Die Beschuldigte soll ein Video mit volksverhetzendem Inhalt weitergleitet haben – in einem WhatsApp-Chat.
Die Vorladung, die durchs Netz ging. Foto: privat

Die Vorladung, die durchs Netz ging. Foto: privat

Vor geraumer Zeit machte ein Video von „Alexa“ die Runde. Als die Dose fertig ist mit ihren Ratschlägen gegen Arbeitsunlust, verabschiedet sie sich mit dem Hitlergruß. Das dürfte nicht nur Amazon ärgern, sondern ist natürlich auch verboten. Ob es genau dieses Video war oder ein anderes, was der Frau aus einem Görlitzer Ortsteil nun zum Verhängnis wurde, verrät die PD Görlitz nicht. Nur so viel: „Bei dem Video handelt es sich um einen TV-Werbesport, welcher mit volksverhetzenden Inhalten manipuliert bzw. verändert wurde“, teilt die Pressestelle der Görlitzer Polizei WochenKurier auf Nachfrage mit. Die Vorladung, die sich in Windeseile verbreitet, ist also echt. Die Frau durfte bei der Kripo antanzen und ihre Aussage zum Vorfall machen. Konkret: Der Weiterleitung eines Videos mit volksverhetzendem Inhalt, strafbar nach §130 Strafgesetzbuch. Zu Threema wechseln? Dabei dachte man, bei WhatsApp sind nur Freunde. Alles privat oder etwa nicht? Die Begleit-Kommentare zum Vorladungsfoto fallen demensprechend aus. „Schnüffeln die jetzt schon bei WhatsApp rum?“ „Sollten wir lieber zu Telegram oder Threema wechseln?“ Skandal, Überwachungsstaat usw.. „Eine Überwachung von WhatsApp findet seitens der Polizeidirektion Görlitz nicht statt“, versichert Polizeisprecher Torsten Jahn. Der Sachverhalt, so heißt es weiter, sei bei der Staatsanwaltschaft Ingolstadt zur Anzeige gebracht worden. Wie die bayerische Behörde Kenntnis vom Sachverhalt bekam, blieb offen. Das Ermittlungsverfahren wurde durch die Staatsanwaltschaft Görlitz übernommen, da die Beschuldigte ihren Wohnsitz eben im hiesigen Landkreis hat. Unangenehmes Detail: Auf der Vorladung ist der Name des Bearbeiters der Polizeidirektion lesbar. Dass das Schreiben nun so im sozialen Orbit gelandet ist, könnte zusätzlich Ärger bedeuten. „Zum Verbreiten dieses Schreibens wurde die Staatsanwaltschaft Görlitz um eine strafrechtliche Würdigung gebeten. Das abschließende Ergebnis steht noch aus“, heißt es. Die Polizeidirektion Görlitz erfasste im Jahr 2017 insgesamt 46 Fälle zum Delikt der Volksverhetzung. Davon standen 26 im Zusammenhang mit Computer/Internet und/oder Hasspostings. Belastbare Angaben für das Jahr 2018 liegen noch nicht vor. Die Beamten gehen jedoch von einer deutlichen Abnahme aus. Moral von der Geschichte: Erst denken, dann weiterleiten. Die Verbreitung von volksverhetzendem Inhalt kann mit einer Haftstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren geahndet werden.


Meistgelesen