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Postkarte vom Inkassodienst

Ein Inkassomitarbeiter hat sich im Kreis Görlitz Zugang zu einem Mehrfamilienhaus verschafft und eine dreiste Postkarte hinterlassen. Muss man als Verbraucher darauf reagieren? Klare Antwort der Verbraucherzentrale: Nein.
Eine Postkarte im Briefkasten ist oft ein Grund zur Freude. Anders sieht das aus, wenn die Karte von einem Inkassounternehmen kommt. Symbolfoto: Unsplash

Eine Postkarte im Briefkasten ist oft ein Grund zur Freude. Anders sieht das aus, wenn die Karte von einem Inkassounternehmen kommt. Symbolfoto: Unsplash

Grüße von der Ostsee oder Karten aus der Lombardei sind in Corona-Zeiten Mangelware im Briefkasten. Maximal die Erinnerung an die nächste Zählerablesung oder Erinnerung vom Zahnarzt flattert aktuell in Postkartenform ein. Eine Postkarte mit noch weniger Anlass zur Freude erreichte jetzt ein Ehepaar aus dem Kreis Görlitz. Auf dem orangefarbenen Papier war zu lesen, dass niemand persönlich angetroffen werden konnte und deshalb um Rückruf in zivilrechtlicher Angelegenheit gebeten wird. Um welchen Sachverhalt es sich genau handelte, war nicht vermerkt. „Das Ehepaar berichtete ebenfalls, dass sich der Überbringer der Postkarte über Nachbarn Zutritt zum Mietshaus verschafft hat und an die Wohnungstür geklopft hätte. Recherchen zu Folge sind derartige Vorgehensweisen von unseriösen Inkassounternehmen keine Ausnahme“, teilt die VBZ mit. Die Frage, ob es eine rechtliche Pflicht gibt, sich auf derartige unspezifische Postkarten zu melden, beantwortet die Verbraucherzentrale Sachsen mit Nein. Dies habe wenig mit einem seriösen Inkassobrief zu tun, bei dem der Sachverhalt nachvollziehbar aufgeführt und ein Aktenzeichen angegeben sind. „Ebenso sollten Betroffene ganz genau überlegen, ob es irgendwo offene Forderungen gibt“, rät Steffi Meißner, Leiterin der Beratungsstelle Görlitz. „Es gibt keinerlei Rechtsgrundlage, die vorgibt, Mitarbeitern eines Inkassodienstes Zutritt in die Wohnräume zu gewähren oder die Tür zu öffnen. Sollten die Außendienstmitarbeiter jedoch sehr aufdringlich sein, besteht die Möglichkeit, die Polizei wegen Nötigung zu rufen“. Manchmal komme es vor, dass unseriöse Inkassodienstmitarbeiter lautstark darauf hinweisen, dass Rechnungen nicht bezahlt wurden und der Inkassodienst da ist. Damit soll Druck erzeugt werden, um doch Zugang zu Wohnung und Betroffenen zu bekommen. „In diesem Fall raten wir dazu, die Nerven zu bewahren, telefonisch Hilfe zu holen und sich an den jeweiligen Datenschutzbeauftragten des Landes zu wenden. Dort kann man sich gezielt über das Inkassounternehmen beschweren“, empfiehlt Steffi Meißner. Unterstützung bei Fragen rund um das Thema Inkasso gibt’s bei der Verbraucherzentrale Görlitz. Termine können unter 0341/6962929 oder online unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung gebucht werden.


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