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Geflügelpest: Kreis Görlitz ordnet Aufstallung an

Im Landkreis muss Geflügel in den Stall. Das hat die Kreisverwaltung angeordnet. Grund ist die zunehmende Zahl von Geflügelpest-Fällen. Das Aufstallungsgebot gilt aber nur in bestimmten Gebieten.
Das Veterinäramt weist auch darauf hin, dass Geflügelhalter verpflichtet sind, ihre Geflügelhaltung unter Angabe der Tierzahl, Tierart und des Standortes beim Veterinäramt Görlitz zu melden. Das gilt auch für Hobbyhalthaltungen. Foto: Pixabay

Das Veterinäramt weist auch darauf hin, dass Geflügelhalter verpflichtet sind, ihre Geflügelhaltung unter Angabe der Tierzahl, Tierart und des Standortes beim Veterinäramt Görlitz zu melden. Das gilt auch für Hobbyhalthaltungen. Foto: Pixabay

Der Landkreis Görlitz hat die Aufstallung von Geflügel angeordnet. Grund ist die derzeit zunehmende Anzahl an Nachweisen des hochpathogenen aviären lnfluenza-A-Virus (HPAIV) bei Wildvögeln im Landkreis Görlitz sowie im Freistaat und im gesamten Bundesgebiet. Man müsse daher davon ausgehen, dass weitere Fälle im Wildvogelbestand in der Region auftreten werden, teilt die Kreisverwaltung mit. Im November wurden auf einem Teich in der Nähe von Rietschen tote Schwäne gesichtet, die nach Untersuchung am nationalen Referenzlabor, dem Friedrich-Loeffler-lnstitut, positiv auf den Erreger der Geflügelpest HPAI H5N1 getestet worden sind. Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) des Landkreises hat daher für die Teichgruppen Rietschen und Daubitz und das Teichgebiet Niederspree, den Berzdorfer See, den Olbersdorfer See, den Bärwalder See, den Quitzdorfer Stausee und die Neiße einschließlich des jeweils umlaufenden Gewässerrandstreifens von 500 Metern Breite, die Aufstallung von Geflügel angeordnet. Dazu zählen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten und Gänse. Die Laufvögel sind von diesem Aufstallungsgebot ausgenommen. „Sämtliches Geflügel ist in geschlossenen Ställen oder unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung zu halten“, heißt es in der Mitteilung des Landkreises. Darüber hinaus weist das LÜVA nochmals dringend auf die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen und der gesetzlichen Verpflichtungen für Geflügelhalter hin. Diese sind verpflichtet, ihre Geflügelhaltung unter Angabe der Tierzahl, Tierart und des Standortes beim Veterinäramt Görlitz anzuzeigen, auch Hobbyhalthaltungen. Sollten innerhalb von 24 Stunden mehr als drei Tiere oder mehr als zwei Prozent des Bestandes sterben, so muss der Tierhalter unverzüglich einen Tierarzt hinzuzuziehen und die Geflügelpest durch geeignete Untersuchungen ausschließen lassen. Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung der von der Stallpflicht betroffenen Gebiete ist unter gefluegelpest.landkreis.gr zu finden.


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