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Corona-Demos in Bautzen aufgelöst

Am Montagabend protestierten über 500 Personen in der Bautzener Innenstadt. Die Polizei war mit einem Großaufgebot vor Ort und setzte die Corona-Notfallverordnung konsequent durch. Heißt: Versammlungen mit mehr als 10 Teilnehmern wurden aufgelöst.
Symbolbild. In regelmäßiger Form finden Montagabend Corona-Demos in verschiedenen Städten statt. Foto: Kajetan Sumila

Symbolbild. In regelmäßiger Form finden Montagabend Corona-Demos in verschiedenen Städten statt. Foto: Kajetan Sumila

In bereits regelmäßiger Form treffen sich Demonstranten im Bautzener Stadtgebiet, um gegen die Corona-Maßnahmen zu protestieren. Dabei waren sechs Versammlungen in Bautzen angemeldet worden. Diese sollten auf dem Kornmarkt, dem Schützenplatz, dem Holzmarkt, dem Postplatz, dem Theaterplatz und dem Hauptmarkt stattfinden. Die Polizei war mit Einsatzkräften der Polizeidirektion Görlitz und der sächsischen Bereitschaftspolizei präsent und begleitete alle Versammlungen. 500 Demonstranten im Bautzener Stadtgebiet Laut aktueller Corona-Notfallverordnung dürfen sich auf einer Versammlung maximal 10 Personen an einem zuvor festgelegten Ort zusammenfinden. Insgesamt zählte die Polizei mehr als 500 Demonstranten im Bautzener Stadtgebiet.  Versammlung auf dem Kornmarkt musste beendet werden Bereits auf dem Kornmarkt wurde die Teilnehmerzahl vor Beginn der Versammlung überschritten. Die Polizei forderte den Versammlungsleiter auf, die Teilnehmeranzahl einzuhalten. Nachdem einige Teilnehmer den Kornmarkt verlassen haben, konnte die Versammlung fortgesetzt werden. Allerdings kamen wenige Minuten später weitere Teilnehmer auf dem Kornmarkt, sodass der Versammlungsleiter die Versammlung daraufhin beendete, weil er die Auflagen nicht einhalten konnte. 30 Ordnungswidrigkeiten, sieben Straftaten und ein tätlicher Angriff Im weiteren Verlauf des Abends stoppte die Polizei mehrere unerlaubte Aufzüge und Ansammlungen im Stadtgebiet. In dem Zusammenhang zeigten die Einsatzkräfte mehr als 30 Ordnungswidrigkeiten gemäß der sächsischen Corona-Notfall-Verordnung an. Außerdem wurden sieben Straftaten festgestellt. Diese beziehen sich auf drei Körperverletzungen, eine Sachbeschädigung, das Verwenden von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen, tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Zudem wurde ein Journalist tätlich angegriffen. Ein Mann musste in Polizeigewahrsam genommen werden, weil er einem Platzverweis nicht nachgekommen war.


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