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Hilfe für Gewerbetreibende

Foto: truthseeker/pixabay

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Die Stadt Senftenberg erlässt Gewerbetreibenden für das gesamte Jahr 2020 die so genannte Sondernutzungsgebühr. Das teilt Stadtsprecher Henry Doll mit. Diese Gebühr werde üblicherweise erhoben, wenn Unternehmen wie zum Beispiel gastronomische Betriebe Tische und Stühle auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen aufstellen. Auch Einzelhändler, die Werbeträger oder Waren auf öffentlichen Flächen präsentieren, bezahlen in aller Regel dafür eine Sondernutzungsgebühr. Da viele Unternehmen unter den Folgen der Corona-Pandemie zu leiden haben, habe Senftenbergs Bürgermeister Andreas Fredrich entschieden, Einzelhändlern und Gastronomen für das gesamte Jahr 2020 die Sondernutzungsgebühr zu erlassen. »Durch diese Maßnahme können die Senftenberger Gewerbetreibenden um einen Gesamtbetrag von zirka 9 000 Euro entlastet werden«, rechnet Fredrich vor. Diese zusätzliche Entlastung für Unternehmen erfolge unabhängig vom Corona-Hilfspaket, das die Senftenberger Stadtverordneten in ihrer Sitzung am 6. Mai beschlossen hatten. Indem nun zusätzlich die Sondernutzungsgebühr erlassen werde, möchte Bürgermeister Fredrich vor allem Einzelhändler und Gastronomen unterstützen, die nach seiner Einschätzung ganz entscheidend das Bild eines Erholungsortes wie Senftenberg prägen: »Einzelhändler und Gastronomen mussten im Zuge der Eindämmungsmaßnahmen des Landes Brandenburg ihre Geschäfte und Lokale über mehrere Wochen geschlossen halten. Auch wenn diese zwischenzeitlich wieder öffnen durften, ist für viele aufgrund der immer noch geltenden strengen Abstands- und Hygieneregelungen vorerst nur ein eingeschränkter Geschäftsbetrieb möglich.« Das Erlassen der Sondernutzungsgebühr mache ein spezieller Passus in der Gebührensatzung der Stadt möglich.


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