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Stefan Staindl

Die Umwelt ist kein Mülleimer

Senftenberg. Müll illegal zu entsorgen ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Im Jahr 2022 wurden der unteren Abfallwirtschaftsbehörde 30 Fälle gemeldet, berichtet Sarah Werner, Sprecherin des Landkreises Oberspreewald-Lausitz. 2021 waren es 27 Fälle.

Derzeit würden vier Fälle bearbeitet werden, bei denen es um illegale Abfallentsorgung geht. »Der Abfallentsorgungsverband wurde in drei Fällen mit der Entsorgung der Abfälle beauftragt und in einem Fall wurde der Grundstückseigentümer in die Verantwortung genommen«, teilt Werner mit.

 

Im gesamten Landkreis seien illegal entsorgte Abfälle vorzufinden. Anzeigen dazu kommen laut Werner in den meisten Fällen von Bürgern sowie über das Online-Portal Maerker. Aktuell seien zwei illegale Abfallentsorgungen an einem Tagebaurestloch angezeigt worden. »Die Beräumung und Entsorgung dieser Abfälle muss durch den Abfallentsorgungsverband erfolgen, da kein Verursacher ermittelt werden konnte.«

 

Nur sehr selten gelinge es, Personen zu erwischen, die illegal Abfälle entsorgen. Werner: »In einigen Fällen werden jedoch Hinweise vorgefunden, welche auf den Verursacher schließen lassen, wie etwa Adressaufkleber auf Paketen, Rechnungen, Briefumschläge und manchmal auch Kontoauszüge.« Durch aufmerksame Bürger würden gelegentlich Hinweise eingehen, wenn diese der Behörde Kennzeichen von Fahrzeugen mitteilen, aus denen illegal Abfälle entsorgt werden. »Personen, die ihre Abfälle illegal entsorgen wollen, suchen sich meist abgelegene und frei zugängliche Grundstücke dafür aus«, erzählt Sarah Werner. Wenn eine illegale Abfallentsorgung gemeldet werde, erfolge eine Vorortskontrolle, um sich einen Überblick über die Abfallmenge und Abfallart zu verschaffen.

 

Bei den vorgefundenen illegal entsorgten Abfällen handele es sich um Sperrmüll, Hausmüll, Elektroaltgeräte, Pappe, Papier, Plastik, Altreifen, Bauschutt, Materialien aus dem Abriss von Gebäuden, aber auch Gartenabfälle und kompostierbare Abfälle. Bisher habe es im Landkreis keine nennenswerten Umweltschäden durch illegal entsorgte Abfälle gegeben. »Wird Abfall außerhalb einer dafür vorgesehenen Anlage entsorgt, besteht jedoch immer die Gefahr, dass sich durch die verschiedenen Witterungseinflüsse gefährliche Stoffe lösen und diese den Boden, das Wasser oder die Luft verunreinigen.«

 

Müll im Wald muss nicht sein

 

Mit drei Anzeigen illegaler Müllerablagerungen mehr in 2022 als zum Vorjahr ist, laut Sarah Werner, ein etwas steigender Trend erkennbar. (2020 waren es 25 Anzeigen, 2019 waren es 14). »Eine Erklärung dafür, warum jemand illegal Abfälle entsorgt, ist schwer zu finden, zumal jedem Haushalt durch die Abfallentsorgungsverbände jährlich ein Abfallkalender übersandt wird. Darin befinden sich neben den Abholungsterminen für verschiedene Abfallarten auch Karten für die kostenlose Abholung von Sperrmüll und Elektroaltgeräten. In den meisten Fällen handelt es sich somit offensichtlich um Personen, die ihre Abfälle bewusst illegal entsorgen.«Eine illegale Abfallentsorgung erfülle den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit. Die Entscheidung darüber, ob die Ordnungswidrigkeit durch ein Verwarngeld oder durch ein Bußgeld geahndet werde, richte sich nach der Art und der Menge des illegal entsorgten Abfalls. Im Jahr 2021 wurden laut Werner sechs Bußgelder und sieben Verwarngelder verhängt. Im Jahr 2022 seien es vier Verwarngelder und drei Bußgelder gewesen. »Diese geringere Anzahl ist damit zu erklären, dass weniger Verursacher ermittelt werden konnten.«
Während Verwarngelder maximal 55 Euro betragen dürften, richte sich die Behörde bei der Festlegung der Höhe der Bußgelder nach dem Bußgeldkatalog. »Danach hat die Behörde die Möglichkeit, illegale Abfallentsorgungen mit einem Bußgeld in Höhe zwischen 50 Euro und 100.000 Euro zu ahnden.«

 

Wo kann man Anzeigen erstatten?

 

Anzeigen über illegal entsorgte Abfälle könnten bei allen Ordnungsämtern, dem Bürgerbüro des Landkreises, direkt bei den Mitarbeitern der unteren Abfallwirtschaftsbehörde des Landkreises sowie bei der Polizei erstattet werden. Außerdem könne das Onlineportal Maerker dafür genutzt werden.

 

Wo und wie wird Abfall richtig entsorgt?

 

Jeder Haushalt erhalte durch den Abfallentsorgungsverband am Jahresende einen Abfallkalender/Tourenplan für das kommende Jahr. Darin seien Informationen über Abholtermine für die einzelnen Abfallarten enthalten sowie Termine und Standorte für das Schadstoffmobil benannt. Dieser Kalender enthaltet ebenfalls Informationen darüber, welche Abfälle in welcher Tonne entsorgt werden dürfen und welche nicht.»Sofern darüber hinaus weitere Fragen zur Abfallentsorgung auftreten, sind darin auch die jeweiligen Ansprechpartner mit der entsprechenden Telefonnummer aufgeführt«, informiert Werner.Die Entsorgung und Abholung von Sperrmüll (zweimal jährlich bis fünf Kubikmeter) und die Entsorgung und Abholung von maximal vier großen Elektroaltgeräten, Schrott und Elektronikgeräten sei kostenlos. Dazu seien lediglich die im Abfallkalender enthaltenen Karten auszufüllen und an den Entsorger zu übersenden. Am genannten Termin seien die angemeldeten Abfälle bereitzustellen. Diese würden dann vor der Haustür abgeholt werden.

 


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