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Wer wird uns künftig behandeln?

Meißen. Meißner schockiert über unangekündigte Schließung der Helios-Kardiologie Praxis

Patienten ärgern sich über die scheinbare Schließung der Kardiologische Praxis in Meißen im Helios MVZ Dresdner Straße 44.

Patienten ärgern sich über die scheinbare Schließung der Kardiologische Praxis in Meißen im Helios MVZ Dresdner Straße 44.

Bild: Archiv / Helios

Enttäuschung und Ratlosigkeit klingen in den Zeilen mit, die unser Leser Wolfgang M. an uns richtet: »Wir wurden von der Schließung der Kardiologie, Dresdner Str. 44, überrascht. Die MVZ Meißen Helios hat die Patienten nicht informiert. Diese müssen sich jetzt schnellstmöglich um eine neue Kardiologie kümmern, aber es gibt in Meißen nur eine weitere Praxis und diese nimmt keine Patienten mehr an«, heißt es in seiner Mitteilung. Weiterhin fragt sich der Patient, ob für diese Entscheidung nur wirtschaftliche Gründe eine Rolle gespielt haben und die Menschlichkeit völlig auf der Strecke bleibe. Auch vermisst er die sportlichen Angebote der Praxis: » Was wird mit der Abteilung Herzsport?«, fragt sich Wolfgang M. weiter. Er hätte es erwartet, eine Info im Voraus zu bekommen, um seine Termine besser planen zu können.

Eine Mitteilung mit dem möglichen Betreff: »Schließung Helios MVZ Kardiologie, Dresdner Straße 44« war bis zu unserer Anfrage auch beim Gesundheitsamt Meißen noch nicht eingegangen. »Die Aufnahme und Schließung einer Arztpraxis bzw. Gemeinschaftspraxis muss nach dem sächsischen Gesundheitsdienstgesetz (SächsGDG) dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt angezeigt werden«, erklärt Pressesprecherin Anja Schmiedgen-Pietsch aus dem Büro des Landrates im Landratsamt Meißen. Es sei allerdings noch rechtlich zu prüfen, ob dies auch wie in diesem Fall für ein MVZ gelte. »Eine entsprechende Information lag dem Gesundheitsamt bislang nicht vor«, bestätigt sie weiter. Das Gesundheitsamt habe jedoch auch keinen Einfluss auf die flächendeckende ärztliche Versorgung in der Region.

Dafür sei der erste Ansprechpartner für die Bürger/innen die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KVS). Diese vermittelt dann auch dringliche Facharzttermine: www.kvs-sachsen.de. Die KVS habe zudem einen Sicherstellungsauftrag: Verpflichtung zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung in dem in § 73 Absatz 2 SGB V bezeichneten Umfang.

Ob die Facharzttermine allerdings dann in ähnlich günstiger Erreichbarkeit für die Patienten sind, bleibt offen. Ein bestimmter Anfahrtsweg sei zumutbar.

 

Eine Anfrage an die Helios Gesellschaft bleibt bis zum Redaktionsschluss leider unbeantwortet.


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