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Verena Farrar

Städte und Gemeinden starten in die Bürgermeisterwahlen

Landkreis Meißen. Welche Termine und Fristen dafür zu beachten sind und vorallem, wo überall gewählt wird, ist hier zusammengefasst...

Bild: Pixabay

In elf Städten und Gemeinden des Landkreises Meißen stehen in diesem Jahr am 12. Juni Oberbürgermeister- oder Bürgermeisterwahlen an.
 
Bis zum 7. April, 18 Uhr, müssen alle Wahlvorschläge bei den zuständigen Vorsitzenden der Gemeindewahlausschüsse der Städte und Gemeinden eingegangen sein. Dafür werden jeweils mindestens 80 persönliche Unterstützungsunterschriften benötigt. Die Wahlvorschläge können von Parteien, Wählervereinigungen und von Einzelbewerbern eingereicht werden. Jede Partei, jede Wählervereinigung und jeder Einzelbewerber kann aber nur einen Wahlvorschlag einreichen.
 
Übrigens, die Wahlvorschläge für den ersten Wahltag gelten auch für den etwaigen zweiten Wahlgang am 3. Juli, sofern sie nicht bis 17. Juni, bis 18 Uhr, zurückgenommen oder geändert werden.
 
Weitere Infos:

  • Kreiswahlleiter im Landratsamt Meißen ist Tilo Lindner (03521/7251801 oder per Mail: rka@kreis-meissen.de )

 
Gewählt wird in: Hirschstein, Radebeul, Glaubitz, Käbschütztal, Wülknitz, Großenhain, Gröditz, Röderaue, Strehla, Schönfeld und Weinböhla.


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