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Schöne Erinnerung oder Ballast?

Für Veranstaltungen werben ist wichtig! Doch genau so wichtig ist die Verantwortung, die Werbeplakate nach der Show wieder abzunehmen.

An die vielen bunten Plakate an den Straßenlaternen - meist im Format A1 - haben wir uns mittlerweile gewöhnt. Oft kündigen sie die nächste Party, ein Zirkusgastspiel, eine Musikshow oder diverse Sportveranstaltungen an. Auch Wahlkandidaten greifen regelmäßig auf die Werbung am Straßenrand zurück. Um so ärgerlicher, wenn die knalligen Informationstafeln nach dem Tag des Geschehens nicht wieder eingesammmelt werden und Wochen oder sogar Monate lang Derzeit häuft sich ein solches Sammelsurium an der Rostocker Straße in Weida. Doch wie kann das sein? »Eine Plakatierung auf öffentlich gewidmeter Verkehrsfläche stellt gemäß §§ 1, 4, 8, 9 der Sondernutzung- und Sondernutzungsgebührensatzung der Großen Kreisstadt Riesa eine Sondernutzung dar und bedarf der Erlaubnis der Stadtverwaltung Riesa«, erfährt der WochenKurier auf Anfrage in der Stadtverwaltung. Die entsprechenden Erlaubnisse erteilt das Bürgeramt im Rathaus, wenn man einen Antrag dafür gestellt hat. In weiteren Paragraphen der Sondernutzungs- und Sondernutzungsgebührensatzung werden auch die Kosten für eine solche Werbung festgelegt. »Grundsätzlich gilt: pro Antragsteller werden höchstens 100 Plakate für einen Zeitraum von maximal vier Wochen genehmigt. Je Plakat der Größe bis 0,5 qm kostet es je Stück und Tag 75 Cent (mind. 7,50 Euro). Je Plakat größer als 0,5 qm kostet es je Stück/Tag einen Euro (mind. 25 Euro). Dazu kommt noch eine entsprechende Verwaltungsgebühr«, erläutert Stadtsprecher Uwe Päsler. Auch eine Gebührenbefreiung sei in §16 der Satzung geregelt. Die Plakate sind nach Ablauf des Genehmigungszeitraumes innerhalb von drei Tagen zu entfernen. Das wird sogar gelegentlich kontrolliert. Entweder, weil Bürger einen Hinweis geben oder dass Versäumnis dem beauftragten Vollzugsdienst der Stadt auffällt. In jedem Fall, kann diese Nachlässigkeit für den Veranstalter teuer werden. Denn bei festgestellten Zuwiderhandlungen gibt es zunächst eine Aufforderung zur Entfernung, dann eine Nachberechnung der Sondernutzungsgebühren oder sogar ein Ordnungswidrigkeitenverfahren. Gegen Rechnung? Letzte Lösung: die Stadt entfernt die Schilder und stellt diese Leistung in Rechnung. Das ist scheinbar in den beiden vorliegenden Beispielen noch nicht passiert. Immerhin kann die Stadt da noch auf einen warmen Geldregen zum Jahresende hoffen.... Wer Dreckecken, Zerstörungen oder Schmierereien melden möchte, kann dies jetzt auch online tun: www.riesa.de  (Service/ Störungsmelder)


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