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Rechtmäßige Zinsen zurückholen

Im Sommer 2017 erlebten Verbraucher, die bei der Sparkasse Meißen einen Langzeitsparvertrag »Prämiensparen flexibel« hatten, eine böse Überraschung: Die Kündigung des Vertrages.
Foto: Archiv

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Im Zusammenhang mit der fragwürdigen Kündigungswelle der sächsischen Sparkassen haben die Verbraucherschützer festgestellt, dass die Betroffenen oft noch weitere Rechte haben, die sie geltend machen sollten. Es geht dabei um die Nachzahlung von Zinsen im drei- bis vierstelligen Bereich. Dabei möchte die Verbraucherzentrale Sachsen die Sparer erneut unterstützen. Den Langzeitsparverträgen war allen gemein, dass diese einen variablen Basiszinssatz und eine jährlich steigende Prämie auf den eingezahlten Sparbetrag vorsahen. Der Basiszinssatz wurde anfänglich festgesetzt und über die Laufzeit des Sparvertrages an die aktuelle Marktlage angepasst. Wegen der Niedrigzinsphase kam es dabei zu ständig sinkenden Zinsen. Aus diesem Grund kann für Verbraucher eines solchen Sparvertrages auch heute noch ein Anspruch auf Nachzahlung aus eben dieser Zinsanpassung bestehen. Die Experten der Verbraucherzentrale Sachsen werden daher über die Möglichkeit der Geltendmachung eines nachträglichen Zinsanspruchs informieren: 19. März, 14.30 Uhr im Rathaus Großenhain Karolin Reiber, Leiterin Beratungsstelle Meißen Anmeldung unter: 03521/ 4766770


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