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Plossen: Freie Fahrt bis 12 Meter

Meißen. Stadtauswärts hat die Meißner Verwaltung jetzt eine Längenbeschränkung für Laster auf dem Plossen durchgesetzt. Bergauf dürfen die LKW, die die steilste Meißner Fahrbahn befahren, nicht länger als 12 Meter sein.

Immer wieder kommt es an der Plossenauffahrt mit besonders langen Lastern zu gefährlichen Situationen. Sie schaffen die steile und scharfe Plossenkurve nicht, ohne die Gegenfahrbahn oder sogar den Gehweg mit zu benutzen - eine Gefahr für alle anderen Verkehrsteilnehmer. Jetzt wird die Durchfahrt bergauf auf 12 Meter lange Laster beschränkt. Allen anderen müssen eine Umleitung in Kauf nehmen.

Immer wieder kommt es an der Plossenauffahrt mit besonders langen Lastern zu gefährlichen Situationen. Sie schaffen die steile und scharfe Plossenkurve nicht, ohne die Gegenfahrbahn oder sogar den Gehweg mit zu benutzen - eine Gefahr für alle anderen Verkehrsteilnehmer. Jetzt wird die Durchfahrt bergauf auf 12 Meter lange Laster beschränkt. Allen anderen müssen eine Umleitung in Kauf nehmen.

Bild: Archiv

Die Stadt Meißen verbannt lange Laster jetzt offiziell von der Auffahrt zum Plossen. In diesen Tagen wurden die entsprechenden Verbotsschilder für alle Laster länger als Zwölf Meter aufgestellt. Das bedeutet: Ab sofort dürfen LKW, die länger als zwölf Meter sind, nicht mehr aus Richtung Stadt auf den Plossen auffahren, sondern werden auf die B101 umgeleitet.

Der Grund: Seit vielen Jahren sorgen immer wieder "liegengebliebene" Lastkraftwagen in der Haarnadelkurve der Wilsdruffer Straße für Stau und hohes Verkehrsaufkommen in der gesamten Innenstadt.

 

Auf der Suche nach Möglichkeiten

Stadtrat - angespornt von vielen Bürgern - und die Verwaltung hatten sich deshalb in der Vergangenheit für eine Tonnagebegrenzung auf dem Plossen eingesetzt, um den Schwerlastverkehr aus der Stadt herauszuhalten. Anwohner forderten zuletzt in einer Petition unter anderem eine Tonnagebegrenzung und eine Geschwindigkeitseinschränkung. Rein Rechtlich ließ sich diese jedoch nicht umsetzen.

Der Stadtrat beauftragte deshalb die Verwaltung, weitere Möglichkeiten zu prüfen, um den Durchgangsverkehr der zunehmenden Anzahl von LKWs in der Stadt zumindest zu reduzieren.

Mit der aktuellen Längenbeschränkung bei den erlaubten Fahrzeugen per verkehrsrechtlicher Anordnung war schließlich eine Kompromisslösung gefunden, die auch vor der Aufsichtsbehörde Bestand hatte. Dennoch folgten umfangreiche Planungen zur Aufstellung der Längenbeschränkungen mit dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr LASuV als Baulastträger. Bestellung, Lieferung, Bau der Fundamente und die komplette Beschilderung übernahm die Firma LVT Leit- und Verkehrstechnik GmbH aus Riesa.

 

Die Ausnahmen

Einige wichtige Versorgungsfahrzeuge für Anlieger auf dem Plossen, wie etwa Energielieferanten, Entsorgungs- und Reinigungsfahrzeuge, Rettungs- und Katastrophenschutz und öffentlicher Personennahverkehr haben von der Straßenverkehrsbehörde eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Straße erhalten. Ist dies noch nicht automatisch erfolgt, kann eine solche Genehmigung auch noch beantragt werden.

 

Gefährliche Situationen

Seit Jahren setzen sich Anwohner und Meißner Autofahrer für mehr Sicherheit an der Spitzkehre am Plossen Aufstieg ein. Besonders lange Laster müssen oftmals nicht nur die Gegenfahrbahn zur Bergauffahrt nutzen, Ortsunkundige, die die steile, nicht einsehbare Kurve unterschätzen, weichen teilweise sogar auf den Bürgersteig aus, um mit ihren Zugmaschinen die Kurve noch zu bekommen. Nicht selten entstehen dadurch gefährliche Situationen und Unfälle.

Mit der neuen Regelung soll sich die Situation an Plossen entspannen. Über den Erfolg wird in den kommenden Monaten zu entscheiden sein. Auch soll die Fahrbahn am Plossen in den kommenden Jahren saniert und für alle Verkehrsteilnehmer sicherer gestaltete werden. Die Planungen dazu laufen bereits und werden regelmäßig vom Stadtrat begleitet.


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