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Geflügel muss nach drinnen

Für Teile des Landkreises Meißen gilt eine Anordnung zur Aufstallung von Geflügel – zum Schutz vor der Geflügelpest

Zum Schutz vor der Aviären Influenza (Geflügelpest) hat das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreises Meißen am heutigen Tage eine Allgemeinverfügung erlassen. In den darin aufgelisteten Gebieten muss das Geflügel ab Samstag, 5. Februar, gemäß der Bekanntmachung aufgestallt werden. Dadurch wird das Risiko minimiert, dass Wildvögel die Geflügelpest in Hausgeflügelbestände eintragen. Betroffen sind die Gemarkungen Koselitz, Pulsen und Frauenhain in der Gemeinde Röderaue sowie die Gemarkungen Lichtensee und Wülknitz in der Gemeinde Wülknitz. Am 31. Januar 2022 wurde bei einem in der Gemeinde Röderaue tot aufgefundenen Schwan das Virus der Geflügelpest (Hochpathogene Aviäre Influenza) vom Typ H5N1 nachgewiesen. Die Allgemeinverfügung ist auf der Website des Landkreises Meißen www.kreis-meissen.de unter Aktuelles – Bekanntmachungen zu finden.


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