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Doppelte Zahlung vermeiden

Landkreis Meißen. Abo-Wechsel kann verwirren - Kleingedrucktes beachten!

Der Wechsel der Abos für das Bildungsticket von der VGM zur DVB geht problemlos - aber nicht für alle! Ungünstig abgestimmte Termine können zu Doppelabbuchungen führen.

Der Wechsel der Abos für das Bildungsticket von der VGM zur DVB geht problemlos - aber nicht für alle! Ungünstig abgestimmte Termine können zu Doppelabbuchungen führen.

Bild: Farrar

Die Verkehrsgesellschaft Meißen (VGM) bietet ab 1. November keine eigenen Abos mehr für den Verbundraum an. Die Abokunden gehen automatisch in die Obhut der Dresdner Verkehrsbetriebe (DVB) über. Doch Achtung, falls Sie mit dem Abo ein Bildungsticket für den Junior nutzen. Hier gibt es zwei Varianten mit unterschiedlichen Ablaufterminen.

Wer ein Ticket als Schülerfahrausweis über das Landratsamt abgeschlossen hat, hat nichts zu befürchten. Diese haben zum 31. Juli ihre Gültigkeit verloren und die Kunden mussten lediglich bei der DVB einen neuen Antrag ausfüllen. Der Übergang ging zeitlich nahtlos.

 

Kostenfalle durch unterschiedliche Termine?

Allerdings alle, die das Bildungsticket auf privatem Wege beantragt haben, müssen eigenverantwortlich bei der VGM kündigen. Dort laufen die Ticketverfügbarkeiten bei der VGM erst zum 31. Oktober automatisch aus. Für das Bildungsticket für das neue Schuljahr 2022/23 muss also das bisherige privat abgeschlossene Abo schriftlich beendet werden. Sonst bezahlt man doppelt: Das neue bei der DVB ab 1. August und das bestehende bei der VGM noch bis Ende Oktober. »Die Tickets, welche über das Landratsamt abgeschlossen wurden, haben ihre Gültigkeit zum 31. Juli verloren, alle anderen Tickets laufen bis 31. Oktober weiter und werden, insofern die Kunden sie nicht selber kündigen, dann von uns gekündigt«, heißt es aus dem Büro der VGM. Und weiter: »Wir dürfen ohne Auftrag des Kunden kein privates Abo kündigen, es sei denn wie es ab 1. November eintritt, wir haben kein Abo mehr.«

Dabei geht kein direkter Vorwurf an die VGM, denn bereits seit Februar wird die Umstellung online kommuniziert und auch die DVB informiert auf ihrer Website über den Wechsel. Leider wurde aber nicht explizit auf die rechtlich verschiedenartigen Abos und nötige Kündigung hingewiesen. Es war immer von »Die Abos werden übernommen« und »die DVB führt die Abos weiter« die Rede.

Während also bei den Klassenkameraden der Wechsel fast automatisch funktionieren kann - denn das Landratsamt will ja nicht doppelt bezahlen - kann der Übergang vom eigenen Abo schon ganz anders funktionieren. Bitte das Kleingedruckte lesen und schnell kündigen, damit die finanzielle Doppelabbuchung gestoppt wird!


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